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Vatikanstadt (Fides) – Das Sakrament der Taufe führe jeden Getauften in ein „Königreich von Priestern“ ein. Es setze alle Jünger Jesu zu einem „königlichen Priestertum“ ein, das sie befähigt, „den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen“. Und wenn dieses priesterliche Volk den Glauben des Evangeliums bekenne und verkünde, sei es unfehlbar, und „kann im Glauben nicht irren“, denn die Salbung des Heiligen Geistes schenke ihnen den „Sensus fidei“, den übernatürlichen Glaubenssinn. Diese Fähigkeit ermögliche es ihnen, die „überlieferte Offenbarung“ zu erkennen und, indem sie die Einheit der Kirche bewahrten, jeden Getauften zu einem „aktiven Subjekt der Evangelisierung“ zu machen. Dies betonte Papst Leo XIV. an diesem Mittwoch in seiner Katechese bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz und setzte damit den Zyklus zu den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils fort. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere das zweite Kapitel der Konzilskonstitution „Lumen Gentium“ das der Kirche als Volk Gottes gewidmet ist.
„Das allgemeine Priestertum der Gläubigen“, so Papst Leo im ersten Teil seiner Katechese unter Bezugnahme auf „Lumen Gentium“, „wird durch die Taufe geschenkt, die uns befähigt, Gott im Geist und in der Wahrheit zu verehren und den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen.“
In diesem Zusammenhang habe Papst Franziskus bemerkt: „Auf das Volk Gottes zu blicken“, schrieb Papst Bergoglio am 19. März 2016 in einem Brief an den Präsidenten der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika, in dem er ebenfalls „Lumen Gentium“ zitierte, „bedeutet, sich daran zu erinnern, dass wir alle als Laien in die Kirche eintreten. Das erste Sakrament, das unsere Identität für immer besiegelt und auf das wir immer stolz sein sollten, ist die Taufe. Durch sie und durch die Salbung des Heiligen Geistes werden die Gläubigen zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht“ (LG 10), so dass wir alle das heilige, gläubige Volk Gottes bilden.“
Bereits die Lehrkommission des Konzils – so der Bischof von Rom – habe den Glaubenssinn und die Übereinstimmung der Glaubenden und der ganzen Kirche beschrieben, „dank derer sie in ihrem Glauben die überlieferte Offenbarung erkennt, in Glaubensfragen zwischen Wahrem und Falschem unterscheidet und gleichzeitig tiefer in sie eindringt und sie vollständig im Leben anwendet.“ Daher – so der Papst – gehöre der Glaubenssinn „den einzelnen Gläubigen nicht aus eigenem Recht, sondern als Glieder des Volkes Gottes in seiner Gesamtheit“.
Die Unfehlbarkeit der Kirche, so Papst Leo XIV. wohne die Unfehlbarkeit des Papstes inne: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung vom Heiligen haben“, bemerkte der Papst, der eine längere Passage aus Lumen Gentium zitierte, „kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie von den Bischöfen bis zu den letzten Laien ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert“. Die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen, zu der natürlich auch die Hirten gehörten – erklärte der Bischof von Rom –, „kann sich also im Glauben nicht irren.“ Und „aus dieser Einheit, die das kirchliche Lehramt bewahrt, folgt, dass jeder Getaufte ein aktives Subjekt der Evangelisierung ist, dazu berufen, ein kohärentes Zeugnis für Christus zu geben gemäß, entsprechend der prophetischen Gabe, die der Herr seiner ganzen Kirche schenkt“.
(GV) (Fides 18/3/2026)