Kinshasa (Fides) – Die Gespräche in Doha (Katar), die gestern, am 18. August, zu einer Einigung zwischen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und der Rebellenbewegung M23/Kongo-Fluss-Allianz (AFC) führen sollten, kamen nicht zustande. Es waren die Vertreter der Rebellenbewegung, die nicht an den Verhandlungstisch erschienen und als Begründung angaben, dass die Bestimmungen der am 19. Juli in Doha unterzeichneten Grundsatzerklärung (vgl. Fides 21/7/2025) nicht vollständig umgesetzt worden seien.
Katar, das zwischen den beiden Parteien vermittelt, versicherte jedoch, dass die Gespräche fortgesetzt werden. „Obwohl die Frist vom 18. August nicht eingehalten wurde, haben beide Seiten positiv auf die Vermittlungen reagiert und ihre Bereitschaft zur Fortsetzung der Verhandlungen bekundet“, erklärte ein Vertreter der katarischen Regierung.
Der Punkt, der die Unterzeichnung des Abkommens blockiert hat, ist die Freilassung von Hunderten von Häftlingen durch die Behörden in Kinshasa, die von der M23/AFC als Priorität angesehen wird. Die Freilassung der Gefangenen ist eine der „Vertrauensmaßnahmen”, die in der Grundsatzerklärung vom 19. Juli vorgesehen sind. Die kongolesische Regierung hat sich jedoch geweigert, dieser Bestimmung nachzukommen, solange das endgültige Abkommen nicht unterzeichnet ist.
Der Entwurf des Abkommens, das gestern unterzeichnet werden sollte, sieht eine Lösung des Konflikts in drei Phasen vor, die mindestens sieben Monate nach Unterzeichnung des Abkommens dauern soll. Die erste Phase sieht die Bildung einer „vorläufigen Spezialeinheit“ unter der Aufsicht des Innenministeriums vor, die zu 50 % aus „geeigneten“ Mitgliedern der Rebellenbewegung besteht und die Aufgabe hat, mit der Polizei und der nationalen Armee zusammenzuarbeiten. Ihr Einsatzbereich wäre auf die derzeit von der M23 kontrollierten Gebiete in den Provinzen Nord- und Südkivu beschränkt, wo sie die einzige zur Intervention befugte Truppe wäre. Nach Ablauf ihres Mandats (fünf Jahre, verlängerbar) würden ihre Mitglieder in die Armee und die Polizei integriert.
Das Abkommen sieht außerdem die Rückkehr der staatlichen Behörden in diese Gebiete vor, wobei die kongolesische Regierung vorläufige Ernennungen auf lokaler Ebene vornehmen soll, ohne potenzielle Kandidaten auszuschließen, die von der AFC/M23 vorgeschlagen werden. Das vorläufige Mandat dieser Übergangsbehörden würde mit der Organisation von Wahlen in der Region enden, die für 2027 vorgesehen sind.
Gleichzeitig sieht das vorgeschlagene Abkommen die Organisation eines nationalen Dialogs im Jahr 2026 vor. Dieses Projekt, das von der kongolesischen Opposition einstimmig gefordert und seit mehreren Monaten von der katholischen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) und der Kirche Christi im Kongo unterstützt wird (vgl. Fides 4/2/2025 und 13/2/2025), hatte Schwierigkeiten, in Gang zu kommen. Schließlich ist ein multilateraler Überwachungsmechanismus vorgesehen, der gemeinsam von der Demokratischen Republik Kongo und der M23 verwaltet wird und an dem Katar und die Afrikanische Union (AU) als Beobachter teilnehmen, um die Umsetzung des Abkommens zu gewährleisten.
(L.M.) (Fides 19/8/2025)