Kinshasa (Fides) – Die Bischöfe der Demokratischen Republik Kongo lehnen eine Änderung der 2006 verabschiedeten Verfassung ab. „Die Position der kongolesischen Bischofskonferenz hat sich nicht geändert. Das Prinzip der Verfassungsänderung ist in der Verfassung selbst verankert, die auch die Verfahren für ihre Revision festlegt. Die Verfassung listet die Artikel auf, die nicht geändert werden können. Für die Bischöfe wäre es angesichts der aktuellen Sicherheitslage riskant, das Kapitel der Verfassungsänderung in einem nicht konsensbasierten Kontext zu eröffnen“, erklärte der Generalsekretär der kongolesischen Bischofskonferenz, Pfarrer Donatien Nshole, auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die außerordentliche Plenarversammlung, die vom 23. bis 25. März in Kinshasa tagte.
In ihrer nach der Tagung veröffentlichten Erklärung betonten die Bischöfe die Notwendigkeit eines „Sozialpakts für Frieden und friedliches Zusammenleben“ in der besonders angespannten nationalen Lage.
Die Debatte um die Verfassungsreform steht im Kontrast zwischen dem von der Mehrheit betonten Modernisierungsbedarf und der Befürchtung der Opposition vor einer autoritären Entwicklung. Die Partei von Präsident Félix Tshisekedi argumentiert, die Verfassung von 2006 werde der kongolesischen Realität nicht gerecht und müsse geändert oder überarbeitet werden, um die Effektivität des Staates zu stärken. Die Opposition und zahlreiche zivilgesellschaftliche Bewegungen hingegen verurteilen ein politisches Manöver, das primär darauf abzielt, die Amtszeitbegrenzung für den Präsidenten aufzuheben, um dem derzeitigen Staatsoberhaupt zu ermöglichen, über das Jahr 2028 hinaus an der Macht zu bleiben.
Die Verfassung von 2006 wurde nach verheerenden Bürgerkriegen verabschiedet und zielte darauf ab, demokratische Institutionen zu etablieren und das politische System zu stabilisieren. Eine ihrer Kernbestimmungen führte Amtszeitbegrenzungen für den Präsidenten ein, um die Machtkonzentration zu verhindern, die frühere Perioden der kongolesischen Politikgeschichte geprägt hatte. Besonders wichtig ist Artikel 220, der mehrere Grundprinzipien vor einer Verfassungsänderung schützt. Dazu gehören die republikanische Staatsform, das allgemeine Wahlrecht, das repräsentative Regierungssystem, Amtszeitbegrenzungen für den Präsidenten, die Unabhängigkeit der Justiz und der politische Pluralismus. Der Artikel verbietet zudem jegliche Änderungen, die individuelle Rechte und Freiheiten einschränken oder die Autonomie der Provinzen und dezentralen Gebietskörperschaften schwächen könnten.
Die Gegner der Reform argumentieren, dass sie diese geschützten Bestimmungen untergraben und letztlich demokratische Garantien gefährden sowie die institutionelle Stabilität bedrohen würde. Bereits 2015 hatte ein von dem damaligen Präsidenten Joseph Kabila vorgeschlagener Verfassungsreformversuch eine starke Oppositionsbewegung ausgelöst (vgl. Fides 25/06/2015).
(L.M.) (Fides 27/3/2026)