ASIEN/MALAYSIA - Rückführung der Rohingya nach Myanmar: Die beiden Wege, die die Regierungen Malaysias und Bangladeschs eingeschlagen haben

Samstag, 3 Oktober 2026

© UNICEF/Royena Rasnat

Kuala Lumpur (Fides) – Die Rückführung der Rohingya nach Myanmar rückt erneut in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit. In Malaysia hat am 29. September eine erste Rückführungsaktion für rund 1.500 Staatsangehörige Myanmars begonnen. Sie ist Teil eines Programms, das bis zu 5.000 Menschen betreffen könnte. In Bangladesch hingegen, wo mehr als 1,2 Millionen Rohingya leben, die vor allem nach der militärischen Repression im Jahr 2017 aus dem ehemaligen Birma geflohen sind, ist eine Rückkehr weiterhin nicht absehbar. Die Vereinten Nationen sind nach wie vor der Ansicht, dass im Bundesstaat Rakhine die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere, würdige und nachhaltige Rückkehr fehlen.
Ausgangspunkt ist das Recht der Rohingya, in ihre Heimat zurückkehren zu können. Die beiden Aufnahmeländer verfolgen dabei jedoch unterschiedliche Ansätze. Malaysia setzt auf ein bilaterales Abkommen mit der Regierung Myanmars und bezeichnet die Rückführungen als „freiwillig“. Bangladesch hingegen besteht darauf, zunächst die politischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen für eine tatsächliche und dauerhafte Rückkehr zu schaffen.

Malaysia hat die Überstellung von 1.476 Staatsangehörigen Myanmars organisiert. Sie brachen am 29. September an Bord von zwei Schiffen der birmanischen Marine auf, begleitet von einem Hospitalschiff. Die Behörden Myanmars hatten ihre Identität überprüft. Myanmar stellte klar, dass es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, deren Staatsangehörigkeit bestätigt wurde. Sie gehören nicht zwangsläufig der Volksgruppe der Rohingya an. Viele Rohingya besitzen nämlich keine birmanische Staatsangehörigkeit. Der weiter gefasste Plan, den Kuala Lumpur mit Naypyidaw vereinbart hat, sieht die mögliche Rückkehr von 5.000 Rohingya vor. Allerdings ist weder bekannt, wie sich die Gruppen tatsächlich zusammensetzen, noch unter welchen Bedingungen die Rückführungen erfolgen sollen.

Die Entscheidung Malaysias ist auch vor dem Hintergrund einer zunehmend schwierigen innenpolitischen Lage zu sehen. Das Land beherbergt rund 200.000 registrierte Flüchtlinge aus Myanmar, darunter sehr viele Rohingya. Malaysia hat die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 jedoch nicht unterzeichnet und verfügt über kein nationales Verfahren zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus.
In dieser Situation hat sich Ministerpräsident Anwar Ibrahim für eine direkte Zusammenarbeit mit den birmanischen Behörden entschieden, um die Rückführung der Flüchtlinge zu organisieren, wofür er in der Kritik steht. Mehr als 160 zivilgesellschaftliche Organisationen haben gefordert, die Abschiebungen der Rohingya zu stoppen. Sie warnen davor, dass die Rückkehrenden erneut Gewalt oder einer Zwangsrekrutierung ausgesetzt sein könnten. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) erklärte, nicht an der Rückführungsaktion beteiligt zu sein. Zugleich bekräftigte es, dass in Myanmar derzeit keine „angemessenen Bedingungen“ für eine sichere Rückkehr herrschten.
In Bangladesch stellt sich die Lage anders dar. In den Flüchtlingslagern von Cox’s Bazar leben nach neun Jahren im Exil fast 1,2 Millionen Rohingya. Das UNHCR weist darauf hin, dass inzwischen eine ganze Generation in den Lagern aufwächst. Die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere, würdige und nachhaltige Rückkehr seien weiterhin nicht gegeben.
Der bangladeschische Ministerpräsident Tarique Rahman stellte am 23. September bei den Vereinten Nationen einen Fünf-Punkte-Plan vor. Dieser sieht einen glaubwürdigen Fahrplan für die freiwillige Rückführung, ein Ende der Gewalt im Bundesstaat Rakhine, abgestimmte humanitäre Finanzhilfen, eine stärkere internationale Verantwortung sowie eine regionale Zusammenarbeit im Kampf gegen Menschenhandel, Waffenhandel und kriminelle Netzwerke vor.

Dhaka erinnert weiterhin daran, dass die Krise ihren Ursprung in Myanmar hat und deshalb auch dort gelöst werden muss. Zugleich fordert Bangladesch die internationale Gemeinschaft auf, das Land bei der Versorgung der Flüchtlinge nicht allein zu lassen. Auch nach fast einem Jahrzehnt ist ein großer Teil der Rohingya weiterhin auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Das größte Hindernis für eine Rückführung ist derzeit die Lage im Bundesstaat Rakhine. Von dort stammt die Mehrheit der Rohingya, die nach Bangladesch geflohen sind. Die Region ist zu einem der wichtigsten Schauplätze des birmanischen Bürgerkriegs geworden. Dort kommt es zu Kämpfen zwischen der Armee Myanmars und der Arakan Army. Diese hat Teile des westlichen Rakhine erobert und kontrolliert inzwischen nahezu alle Gebiete, in denen die Rohingya früher lebten.

Die Zentralregierung Myanmars kann daher zwar über die Anerkennung der Staatsangehörigkeit und den rechtlichen Status der Rückkehrenden verhandeln. Sie hat jedoch nicht die tatsächliche Kontrolle über das gesamte Gebiet, in das diese Menschen zurückkehren sollen. Unter diesen Umständen lässt sich eine massenhafte Rückkehr nur schwer mit den von den Vereinten Nationen festgelegten Kriterien vereinbaren.

Offen bleibt zudem die Frage der Staatsangehörigkeit. Das birmanische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1982 hat dazu geführt, dass die große Mehrheit der Rohingya staatenlos ist. Damit verbunden sind Rechtsfragen, der Bewegungsfreiheit und des Zugangs zu grundlegenden Rechten. Das UNHCR hält deshalb an klaren Voraussetzungen für eine nachhaltige Rückkehr fest. Dazu gehören Sicherheit, Bewegungsfreiheit, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, sowie ein Weg zur Erlangung der Staatsangehörigkeit.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die internationale Justiz. Bangladesch unterstützt das von Gambia vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleitete Verfahren wegen „mutmaßlicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention“ durch die Regierung Myanmars. Auch der Internationale Strafgerichtshof befasst sich mit der möglichen individuellen Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die birmanischen Behörden vertreten derzeit die Auffassung, dass diese Verfahren eine Lösung der Krise erschweren. Bangladesch hält dem entgegen, dass die Rückführung der Rohingya und die strafrechtliche Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten voneinander getrennte Herausforderungen seien.

Das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof betrifft die Haftung des Staates Myanmar. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof geht es dagegen um die mögliche strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen. Die Rohingya-Krise in Südostasien ist somit von zwei unterschiedlichen Ansätzen zur Lösung geprägt. Malaysia setzt auf den direkten Dialog mit Myanmar und eine schrittweise Rückführung. Dabei versucht das Land, die birmanischen Behörden auf bilateraler Ebene einzubeziehen. Bangladesch fordert hingegen einen umfassenderen politischen Prozess. Eine Rückkehr müsse mit einem Ende der Gewalt, rechtlichen Garantien, humanitärer Finanzierung und der Beteiligung internationaler Organisationen einhergehen.

(PA) (Fides 3/10/2026)


Teilen: