ASIEN/KASACHSTAN - Die neue Verfassung bekräftigt das Verbot der Todesstrafe: „Die Menschenwürde ist unantastbar“

Montag, 21 September 2026

Missio Kazakhstan

Astana (Fides) – In Kasachstan wird niemand zum Tode verurteilt. Zugleich schützt der Staat die unanfechtbare Würde jedes Menschen. Dies ist in der neuen Verfassung Kasachstans festgeschrieben, die am 15. März 2026 per Referendum angenommen wurde und am 1. Juli 2026 in Kraft trat.
Der Übergang zur neuen Verfassung hat die bereits in den vergangenen Jahren getroffene Entscheidung endgültig verankert und das absolute Verbot der Todesstrafe bestätigt.
Gegenüber dem Fidesdienst kommentiert dies Pater Gabriel Jocher, österreichischer Priester der Kongregation der Diener Jesu und Mariens (SJM) und Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke (POM) in Kasachstan: „Kasachstan hat das Verbot der Todesstrafe erneut ausdrücklich bestätigt. Aus christlicher Sicht ist dies ein Grund zur Freude. Die Würde des Menschen geht auch dann nicht verloren, wenn jemand ein schweres Verbrechen begangen hat. Zugleich bedeutet die Achtung des menschlichen Lebens nicht, dass rechtswidrige Handlungen außer Acht gelassen werden: Gerechtigkeit, Verantwortung und der Schutz der Gesellschaft bleiben von grundlegender Bedeutung.“
Der Priester fährt fort: „Artikel 1 der Verfassung definiert den Menschen, sein Leben, seine Rechte und seine Freiheiten als höchste Werte des Staates. Artikel 17 legt fest, dass das Recht auf Leben ein unveräußerliches und unantastbares Recht jedes Menschen ist. Hinzu kommt die klare Bestimmung: Die Todesstrafe ist verboten.“
„Dieses Verbot“, erinnert der Missionar, „ist keine Neuerung; es war bereits in der vorherigen Verfassung vorgesehen. Mit seiner erneuten Verankerung hat Kasachstan sein verfassungsmäßiges Engagement zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde bekräftigt. Wir können für diese Entscheidung und für diejenigen dankbar sein, die sie auf staatlicher Ebene unterstützt haben.“

Kasachstan hatte die Todesstrafe bereits im Juni 2022, mit einem Streichen aus der Verfassung, abgeschafft. Der Weg dorthin hatte fast 20 Jahre gedauert und mehrere entscheidende Schritte umfasst: ein Moratorium im Jahr 2003; die Ratifizierung des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 2021, mit dem sich der Staat völkerrechtlich verpflichtete, die Todesstrafe nicht mehr anzuwenden; sowie die Verabschiedung eines Parlamentsgesetzes im Dezember 2021, durch das die Todesstrafe aus sämtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gestrichen wurde. Damit entfielen auch die Ausnahmen für Straftaten, die in Kriegszeiten begangen werden. Schließlich wurde durch ein Verfassungsreferendum im Juni 2022 Artikel 15 der Verfassung geändert und um die Bestimmung ergänzt: „Die Todesstrafe ist verboten.“

Die Ausarbeitung der neuen kasachischen Verfassung von 2026 betraf weite Teile der bisherigen Rechtsordnung. Die neue Verfassung wurde mit 87,15 Prozent der Stimmen angenommen und soll nach offizieller Zielsetzung die Leitlinien für das „Neue Kasachstan“ festlegen und grundlegende Bürgerrechte verfassungsrechtlich absichern.
Bei der Neugestaltung der Bestimmungen zu Menschenrechten und Staatsordnung hielt die Verfassungskommission an bestimmten Grundsätzen fest, darunter am vollständigen Verbot der Todesstrafe. Dieses wurde unmittelbar in den Katalog der grundlegenden Menschenrechte aufgenommen. Das Verbot der Todesstrafe wurde dabei auch für Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus oder militärischen Verbrechen nicht eingeschränkt.

Die Abschaffung der Todesstrafe ist nur ein Bestandteil der von Präsident Kassym-Schomart Tokajew angestoßenen Aktualisierung der Verfassung. Der neue Text sieht weitreichende Reformen vor, darunter eine des Parlaments. Dieses ist nach der vollständigen Abschaffung des Senats zu einem Einkammerparlament geworden.
Außerdem wurde das Amt des Vizepräsidenten der Republik wieder eingeführt, das 1996 abgeschafft worden war. Neu geschaffen wurde zudem das vom Präsidenten ernannte Organ „Volksrat“, das das Recht besitzt, Gesetzesinitiativen vorzuschlagen und künftige Referenden einzuberufen.
Schließlich enthält die neue Verfassung erstmals eigene Kapitel zum Schutz der Privatsphäre und der digitalen Daten der Bürger sowie eine Neudefinition der Religionsfreiheit.
(PA) (Fides 21/9/2026)


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