Harare (Fides) – „Der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung Simbabwes (Nr. 3) von 2026 stellt die Grundfesten unseres Zusammenlebens infrage“, heißt es in einer Botschaft der simbabwischen Bischofskonferenz. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung sieht unter anderem eine Verlängerung der Amtszeiten von Präsident und Parlament von fünf auf sieben Jahre vor und verlängert damit die Amtszeit des 84-jährigen Präsidenten Emmerson Mnangagwa bis 2030. Der Entwurf sieht außerdem vor, die direkte Präsidentschaftswahl durch das Volk durch eine Parlamentswahl des Staatsoberhaupts zu ersetzen und die Kontrolle über die wichtigsten staatlichen Institutionen der Exekutive zu übertragen.
In ihrer Erklärung vom 19. März führen die Bischöfe aus, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung „grundlegende Fragen zur Regierungsführung, zum Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Bevölkerung und zum Streben nach dem Gemeinwohl aufwirft, also zu den Bedingungen, die es jedem Menschen und jeder Gemeinschaft ermöglichen, in Würde und Frieden zu leben.“
Die Bischöfe betonen: „Unsere Verfassung ist mehr als ein Gesetz; sie ist ein feierlicher Bund, der aus dem überwältigenden Willen der Simbabwer im Jahr 2013 hervorgegangen ist und unsere gemeinsamen Hoffnungen auf Gerechtigkeit, Einheit, Frieden und Wohlstand verkörpert.“
Die aktuelle Verfassung wurde 2013 verabschiedet, nachdem Präsident Robert Mugabe 33 Jahre an der Macht gewesen war. Um seinem Autoritarismus und dem allgegenwärtigen Einfluss seiner Partei, der „Zimbabwe African National Union-Patriotic Front“ (ZANU-PF), entgegenzuwirken, führte die Verfassung von 2013 eine Amtszeitbegrenzung für den Präsidenten auf zwei Perioden sowie Bestimmungen zur Gewährleistung der Unparteilichkeit bei der Ernennung von Richtern und des Generalstaatsanwalts ein. Zudem wurden fünf unabhängige Kommissionen eingerichtet: die Wahlkommission (Zimbabwe Electoral Commission, ZEC), die Menschenrechtskommission (Zimbabwe Human Tights Comission, ZHRC), die Gleichstellungskommission (Zimbabwe Gender Commission, ZGC), die Medienkommission (Zimbabwe Media Comission, ZMC) und die Nationale Kommission für Frieden und Versöhnung (Naional Pieache and Reconciliation Commission, NPRC).
Die Bischöfe erinnern daran, dass „alle legitime Autorität vom Volk ausgeht“. „Diese Wahrheit, die in unserer Menschlichkeit wurzelt und von die heiligen Weisheit widerspiegelt, wurde bei den Wahlen 2023 bekräftigt, als die Bürger ihren Führern eine fünfjährige Amtszeit anvertrauten, die 2028 endet“, bekräftigen sie.
„Wie die Heilige Schrift lehrt, sind die staatlichen Befugnisse von Gott eingesetzt, um dem Wohl aller zu dienen, nicht dem eigenen. Doch Vorschläge, die die Macht vom Volk auf wenige übertragen – wie die Schwächung direkter Präsidentschaftswahlen, die Verlängerung von Mandaten ohne erneuten Konsens oder die Umgehung von Schutzmechanismen wie Volksabstimmungen – untergraben dieses Vertrauen“, erklären die Mitglieder der Bischofskonferenz.
Die Botschaft schließt mit dem Hinweis auf die Bedeutung starker und unabhängiger Institutionen für ein friedliches und demokratisches Land. „Frieden entsteht nicht durch Gewalt, sondern durch gerechte, transparente und unabhängige Institutionen“, betonen die Bischöfe. „Wahl-, Justiz- und Versöhnungsorgane müssen allen Bürgern gleichermaßen dienen und die Heilung in unserem gespaltenen Land fördern“. „Die Schwächung der Wahlaufsicht, der Richterernennungen oder unabhängiger Kommissionen untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit und vertieft die Wunden in der Gesellschaft“, warnen die Bischöfe.
(L.M) (Fides 23/3/2026)