ASIEN/JORDIANIEN - Neue Gesetze sollen Benachteiligung von Frauen abschaffen

Donnerstag, 4 April 2019 mittlerer osten   ostkirchen   ehe   schariah   frauen  

CoptsToday

Amman (Fides) - Während das jordanische Parlament über die Änderung der Gesetze über den persönlichen Status diskutiert, bringen auch die Kirchen eine Revision der kirchenrechtlichen Bestimmungen zum persönlichen Status der Christen des Königreichs auf den Weg, um Bestimmungen abzuschaffen, die Frauen in Ehe- und Erbschaftsfragen benachteiligen.
In Jordanien regelt ein 2010 verabschiedetes vorübergehendes Gesetz über den Personenstand Themen wie Ehe, Scheidung und Erbschaft weitgehend auf der Grundlage der Prinzipien des islamischen Rechts. Diese Regelung gilt nicht für Bürger christlichen Glaubens in Fragen, die den persönlichen Status betreffen, den die Bestimmungen der jeweiligen kirchlichen Behörden regeln. Diese Bestimmungen – so die vorherrschende Meinung bei den verschiedenen Kirchen in Jordanien - sollen erneuert werden, da der derzeitige soziale Rahmen nicht mehr dem entspricht, der während ihrer Entstehung in der osmanischen Zeit gegeben war. Insbesondere sollen die Vorschriften in Bezug auf Ehe- und Erbschaftsfragen, bei denen es Unterschiede zum Nachteil von Frauen gibt werden. Zum Beispiel gibt es Regeln, die unverheiratete und kinderlose Frauen bei der Verteilung von Erbschaftsanteilen benachteiligen.
Der griechisch-orthodoxe Archimandrit Christoforos Atallah, so jordanische Medien, soll bekannt gegeben haben, dass die griechisch-orthodoxe Kirche ein Expertenkomitee eingesetzt hat, das Vorschläge zur Erneuerung der kirchlichen Regeln bezüglich des persönlichen Status von Christen orthodoxer Konfessionen erarbeiten soll. Die neuen Vorschriften, einschließlich derjenigen, die das Eherecht betreffen, sollen in den nächsten Monaten von der Synode des griechischen orthodoxen Patriarchats von Jerusalem geprüft. Ein ähnlicher Revisionsprozess wurde auch von der lateinisch-katholischen Kirche initiiert, die dabei mit dem in Jerusalem und Amman tätigen Kirchenrechtler Shawqi Baterian zusammenarbeitet. Die neuen Gesetze über den persönlichen Status – so Baterian - werden darauf abzielen, die volle Gleichberechtigung von Männern und Frauen innerhalb der katholischen Familien des lateinischen Ritus zu gewährleisten.
Alle in Jordanien anwesenden Kirchen haben bereits das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre festgelegt, wobei Ausnahmen vom Bischof genehmigt werden müssen. Die endgültige Anhebung des Mindestalters für die Ehe steht auch im Mittelpunkt der Parlamentsdebatte über die Überarbeitung der derzeit geltenden Gesetze zum persönlichen Status für islamische Bürger, die 92 Prozent der jordanischen Bevölkerung ausmachen.
Das derzeitige Gesetz über den persönlichen Status schreibt vor, dass das Mindestalter für die Ehe 18 Jahre beträgt. Richter islamischer Gerichte können jedoch die Eheschließung von Minderjährigen zwischen 15 und 18 Jahren genehmigen, wenn "die Ehe notwendig ist und im ihrem Interesse“ ist. Gegenwärtig streben Gegner der sogenannten "Kinderehen" ein Mindestalter von 16 Jahren an.
Die große Mehrheit der in Jordanien verheirateten Minderjährigen sind Mädchen. Laut dem statistischen Jahresbericht 2017 des jordanischen Justizministeriums registrierten die jordanischen Behörden 2017 insgesamt 77.700 Eheverträge, wobei die Ehefrau in 10.434 Fällen (13,4 Prozent) unter 18 Jahre alt war.
(GV) (Fides 4/4/2019).


Teilen: