AFRIKA/D.R. KONGO - Präsidentschaftswahl: Opposition kritisiert Ausschluss von Kandidaten

Donnerstag, 30 August 2018 wahlen  

Kinshasa (Fides) - In der Demokratischen Republik Kongo kommt es wegen verschiedener Entscheidungen der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 23. Dezember zu einer heftigen Debatte.
Da ist zunächst der Ausschluss von sechs der insgesamt fünfundzwanzig Kandidaten bei der Präsidentschaft. Unter den ausgeschlossenen Kandidaten ist Jean-Pierre Bemba, der Anführer der Kongolesischen Befreiungsbewegung (MLC), der kürzlich nach einem langen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Gewalt seiner Truppen in der Zentralafrikanischen Republik von 2002-2003 in zweiter Instanz vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) freigesprochen worden war.
Am 24. August lehnte die Wahlkommission die Kandidatur von Bemba auf der Grundlage der in der Verfassung des Landes vorgesehenen Bestimmung ab, die die Kandidatur von Bürgern verbietet, gegen die es Verurteilungen oder laufende Prozesse wegen Korruption gibt. Gegen Bemba läuft nach dem Freispruch vom Vorwurf der Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik noch einen weiterer Prozess beim ICC mit dem Vorwurf, Zeugen im ersten Prozess wegen Kriegsverbrechen bestochen zu haben.
Am 15. August hatte der Justizminister das Verfassungsgericht und die Wahlkommission angewiesen aus der Liste der Kandidaten für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen diejenigen zu streichen, bei denen es ernsthafte Anhaltspunkte für eine ausländische Staatsangehörigkeit gibt. Die Opposition bezeichnet dies als schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie dieser beiden Organe und schweren Eingriff in den Auswahlprozess für die Kandidaten. Der Ausschluss von sechs Persönlichkeiten ist laut der Opposition ein Beweis für die Unterordnung des CENI unter die scheidende Regierung. Vor allem auch weil der scheidende Präsident Kabila bereits weitere wichtige Persönlichkeiten ausgeschlossen hatte, darunter der ehemalige Gouverneur von Katanga, Moïse Katumbi, dessen Rückkehr in den Kongo verhindert wird. Die Wahlkommission ließ jedoch in der Provinz Süd-Kivu die Kandidatur von Batumike Rugimbanya zu, der durch das Militärgericht und und in zweiter Instanz vom Obersten Militärgericht zusammen mit seinem 11 Mitangeklagten wegen Mordes, der Gründung einer Miliz und Vergewaltigung von Minderjährigen verurteilt wurde.
Ein weiterer kontroverser Punkt ist der Einsatz elektronischer Wahlmaschinen (vgl. Fides 23/8/2018), von denen vermutet wird, dass sie manipuliert werden können. Die oppositionelle Bewegung LUCHA kündigte ab dem 3. September 2018 im ganze Land Demonstrationen an, bei denen die Rückkehr zur traditionellen Abstimmung auf Papier gefordert werden soll. In einer Stellungnahme bitte die Bewegung die kongolesische Bischofskonferenz unter deren Schirmherrschaft im Jahr 2016 ein Abkommen geschlossen wurde, "diesmicht zu einer Garantie für eine Karikatur der Wahl werden zu lassen, seitens die nur Verachtung für das Volk Gottes spüren“. Die Bischöfe sollen „Verantwortung übernehmen und zu gegebener Zeit mutig alle Konsequenzen ziehen, die eine Nichtumsetzung der vertrauensbildende Maßnahmen im Rahmen dieses Abkommens mit sich bringen".
(L.M.) (Fides 30/8/2018)


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