ASIEN/SRI LANKA - Kampagne zum Schutz der Religionsfreiheit und der Menschenrechte: Nach dem Anschlag auf die katholische „Holy Cross“-Kirche in der Diözese Anuradhapura üben die katholischen Bischöfe erneut Kritik an den so genannten „Anti-Konversions-Gesetzen“

Donnerstag, 21 Juli 2005

Colombo (Fidesdienst) - Seit zwei Jahren versucht die katholische Bischofskonferenz Sri Lankas die Bürgerrechte und die grundlegenden Freiheiten des Menschen zu schützen, insbesondere mit Blick auf die Gesetzgebung zu religiösen Konversionen, zu denen sich das Parlament bald äußern wird.
Nachdem es bereits in der Vergangenheit zu einer Reihe von Anschlägen buddhistischer Extremisten gekommen war, die Anti-Konversions-Kampagne auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene anregen, stellt sich die Frage nun erneut im Hinblick auf den jüngsten Anschlag vom 16. Juli: buddhistische Extremisten schändeten die katholische „Holy Cross“-Kirche in Pulasthigama in der Diözese Anuradhapura und steckten sie anschließend in Brand. Dies versetzte die einheimische katholische Gemeinde in Angst und Schrecken.
Die katholischen Bischöfe erinnern nun an die Wurzeln des Problems, die unter der buddhistischen Glaubensgemeinschaft, der die meisten Einwohner des Landes angehören, den Beschluss zur Durchsetzung des so genannten „Anti-Konversions-Gesetzes“ reifen ließen. Während der vergangenen dreißig Jahre haben sich in Sri Lanka zahlreiche protestantische Sekten ausgebreitet, was die mehrheitlich buddhistischen Bürger des Landes nicht eben begrüßen. Als Reaktion auf dieses Phänomen kam es zu einer Zunahme des buddhistischen Extremismus. Buddhistischen Extremisten werfen heute allen Christen ohne Unterschiede die Abwerbung von Gläubigen mit unlautern Mitteln vor. Im vergangenen Jahr wurden neuen buddhistische Mönche in das Parlament gewählt, die dort die Durchsetzung der Gesetze gegen religiöse Konversionen unterstützen sollen-
Im Jahr 2004 hatte eine kleine Parlamentariergruppe das „Anti-Konversions-Dokument“ vorgelegt, was bei den christlichen Religionsführern auf Kritik stieß. Mit Unterstützung namhafter Anwälte legten die christlichen Kirchen Berufung beim Verfassungsgericht ein. Die Verfassungsrichter bestätigten die Verfassungswidrigkeit einiger Abschnitte, die grundlegende Freiheiten und Menschenrechte missachten. Sollten diese Abschnitte nicht gestrichen werden, dann ist für die Billigung des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments oder eine Volksabstimmung notwendig, denn dies würde einer Verfassungsänderung gleichkommen.
Die Religionsfreiheit in Sri Lanka ist insbesondere durch zwei Gesetzentwürfe gefährdet, die dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden: die „Bill on Prohibition of Forcible Conversion“ und der „Akt for the Protection of Religious Freedom“.
Die „Bill on Prohibition of Forcible Conversion“, die von der Jathika Hela Urumaya (JHU) der buddhistischen Mönche vorgelegt wurde, wurde bereits 2004 eingereicht. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass Einzelpersonen die zuständigen Behörden innerhalb einer bestimmten Frist über die eigenen Konversion informieren muss und dass „niemand eine Person zum Übertritt von der einen zu einer anderen Religion zwingen oder mit unlauteren Mitteln bewegen darf“. Wer gegen dieses Gesetz verstößt muss mit bis zu sieben Jahren Haft und einer Strafe von 500.000 Rupie (über 5.000 Dollar) rechnen.
Der „Act for the Protection of Religious Freedom“ wurde vom Minister für buddhistische Angelegenheiten, Ratnasiri Wickremanayake eingereicht. Auch dieses Gesetz soll jede Art von Konversionen verbieten. In diesem Fall ist ebenfalls eine Strafe von bis zu sieben Jahren Haft oder eine beträchtliche Geldstrafe vorgesehen. Außerdem soll ein unabhängiges Justizsystem eingeführt werden, das von buddhistischen Mönchen kontrolliert wird. Diese buddhistischen Gerichte (Sanghadhikarana) sollen auf kommunaler Ebene ohne Beteiligung der Polizei oder der staatlichen Gerichte über die von den Bürgern des Landes eingereichten Klagen entscheiden.
Die katholischen Bischöfe bekräftigen, dass sie ebenfalls Konversionen ablehnen, die gegen „ethische Maßstäbe“ verstoßen und die Abwerbung von Gläubigen mit unlauteren Mitteln verurteilen. Doch eine wahre Konversion betreffe die Beziehung zwischen dem Menschen und Gott und kein Recht dürfe die Gewissensfreiheit einschränken.
Nach Ansicht der katholische Kirche können diese Probleme nicht mit Gesetzen gelöst werden, die die Freiheiten einschränken, sondern vielmehr durch den Dialog und die Umsetzung bereits bestehender Gesetze. Deshalb regen die katholischen Bischöfe die Schaffung eines interreligiösen Rates an, der vom Parlament bestimmt werden und sich mit dieser Angelegenheit befassen soll. Dieser Vorschlag wird auch von der größten buddhistischen Organisation des Landes unterstützt.
Wie Beobachter aus Kreisen der Ortskirche gegenüber dem Fidesdienst erklären, versucht die Regierung sich mit diesen Gesetzen die Zustimmung der buddhistischen Mehrheit zu sichern. Die Abstimmung im Parlament finde öffentlich statt, weshalb es sehr wahrscheinlich sei, dass die Entwürfe gebilligt werden.
Die staatlichen Gesetze sehen für eine Klage beim Verfassungsgericht eine Frist von sieben Tagen ab dem Datum, zu dem der Entwurf auf der Tagesordnung zur Abstimmung im Parlament steht, vor. Wie Beobachter aus kirchlichen Kreisen in Sri Lanka gegenüber dem Fidesdienst bestätigen, wird die Kirche von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Auch Papst Benedikt XVI. hat beim jüngsten Ad limina-Besuch der Bischöfe aus Sri Lanka im Mai dieses Jahres seine Sorge hinsichtlich der Anti-Konversions-Gesetze geäußert. (PA) (Fidesdienst, 21/07/2005 - 70 Zeilen, 738 Worte)


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