ASIEN/INDONESIEN - Das „Blasphemie-Gesetz“ bleibt weiterhin gültig: soll es als Waffe gegen Minderheiten eingesetzt werden?

Mittwoch, 21 April 2010

Jakarta (Fidesdienst) – „Die Gefahr besteht, dass das Blasphemiegesetz dazu eingesetzt wird um islamische Sekten, wie zum Beispiel die Ahmadi, bei ihrer Tätigkeit einzuschränken. Es könnte jedoch auch sein, dass es angesichts der vielfältigen Auslegungsmöglichkeiten auch zum Schaden anderer religiöser Minderheiten eingesetzt wird“, so ein Beobachter aus Kreisen der katholischen Kirche in Indonesien im Gespräch mit dem Fidesdienst in einem Kommentar zu einem jüngsten Urteil des indonesischen Verfassungsgerichts. Der Gerichtshof hat die Legitimität des so genannten Blasphemie-Gesetzes bestätigt und damit eine Berufungsklage abgelehnt, die verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtskämpfer, darunter auch Muslime, eingereicht hatten. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass das Gesetz (aus dem Jahr 1965) „weiterhin notwendig sei, um irreführenden Praktiken vorzubeugen“.
Das Gerichtsurteil, so der Beobachter zum Fidesdienst, „ist mehr als von der Angst vom Vertrauen in die Wahrheit beseelt. Fundamentalistische Gruppen befürchten hingegen, dass durch die Abschaffung des Gesetzes der authentische Islam in Frage gestellt würde. Doch ausschlaggebend ist, dass der Stadt keine Gesetze im Hinblick auf Fragen zur Umsetzung des religiösen Glaubens erlassen sollte“. Dieser Gedanke verbirgt sich auch hinter der Berufungsklage, die auch von christlichen Kreisen unterstützt wurde.
„Die Medien des Landes widmeten der Berufungsklage keine große Aufmerksamkeit. Das Land und die Öffentlichkeit sind vielmehr mit dem Problem der weit verbreiteten Korruption beschäftigt und mit den Skandalen, von denen die Institutionen des Landes betroffen sind. Ich glaube, dass sich nichts ändern wird, was die interreligiösen Beziehungen anbelangt“. (PA) (Fidesdienst, 21/04/2010)


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