ASIEN/PAKISTAN - Oberster Gerichtshof legitimiert Musharraf: Opposition protestiert

Donnerstag, 22 November 2007

Islamabad (Fidesdienst) - In Pakistan, wo seit dem 3. November der Ausnahmezustand herrscht, wurde nun die im Hinblick auf die Gültigkeit der Präsidentschaftswahl von General Musharraf eingereichte Berufungsklage vom Obersten Gericht abgelehnt. Auf diese Weise ist das Wahlergebnis vom vergangenen 6. Oktober gültig und der Staatschef wird für die kommenden fünf Jahre im Amt bleiben. Der Antrag auf ein Berufungsurteil war von der Opposition beim Obersten Gerichtshof eingereicht worden. Nach Verhängung des Ausnahmezustands hatte Musharraf die entscheidenden Ämter im Obersten Gericht mit treuen Anhängern besetzt.
Das Urteil stellt die Opposition jedoch nicht zufrieden, nachdem diese mit Unterstützung von zahlreichen Bürgerinitiativen seit Wochen zu Protesten im Land aufruft. Nun plant die Opposition einen Boykott der kommenden Wahlen am 9. Januar, da diese „das Vorgehen Musharrafs und seines verfassungswidrigen Regimes“ legitimieren würden.
Die Internationale Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watsch“ forderte die pakistanischen Behörden unterdessen zusammen mit pakistanischen Bürgerrechtsorganisationen auf, den ehemaligen Obersten Richter, Iftikahar Cahudhry, und andere zusammen mit ihm am 3. November festgenommene Richter freizulassen.
Religiöse Minderheiten betonen ihre Forderungen nach Achtung der Menschenrechte und Religionsfreiheit. Insbesondere fordert man eine Änderung des Wahlrechts, das nichtmuslimische Wähler benachteiligt. Die rund 15 Millionen christlichen Einwohner des Landes wünschen sich, dass der Staat ihre Rechte und ihre Würde schützt. (PA) (Fidesdienst, 22/11/2007 - 21 Zeilen, 209 Worte)


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