Diocese of Poona
Poona (Fides) – Im indischen Bundesstaat Maharashtra im mittleren Westen Indiens muss sich die örtliche katholische Gemeinde bei der Gestaltung ihres pastoralen Lebens und ihrer Evangelisierungsmission mit dem „Maharashtra Freedom of Religion Act 2026“ auseinandersetzen, einem Gesetz, das von der Legislativversammlung des Bundesstaates verabschiedet wurde und am 28. August nach der Zustimmung der Präsidentin der Republik Indien in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, Religionswechsel zu unterbinden, die durch Gewalt, Betrug, Nötigung, falsche Angaben, Schmeichelei oder unzulässigen Druck herbeigeführt werden. Das Gesetz ahndet Handlungen wie das Anbieten von Geld oder Geschenken, das Versprechen einer Anstellung, die Zusicherung einer kostenlosen Ausbildung, das In-Aussicht-Stellen einer Ehe oder eines besseren Lebensstils sowie das Berufen auf göttliche Heilungen mit dem Ziel, jemanden zum Religionswechsel zu bewegen. Auch die Darstellung eines Glaubens als der Überlegenere, mit der Absicht, eine Konversion zu begünstigen, kann in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Die Strafen können bis zu sieben Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von 100.000 Rupien betragen, während die Strafmaß für Wiederholungstäter bis zu zehn Jahre erreichen kann. Die Beweislast liegt bei der Person, der vorgeworfen wird, die Konversion herbeigeführt oder begünstigt zu haben, während die Anzeige auch von einem Verwandten oder Bekannten des mutmaßlichen „Opfers“ erstattet werden kann: Diese Bestimmung könnte Priester, Ordensleute, Seelsorger und einfache Gläubige Verfahren aussetzen, die auf Anschuldigungen beruhen, die nicht von der direkt betroffenen Person stammen.
In ihrer derzeitigen Formulierung wirkt sich die Regelung auf das Leben der Christen aus, wie Monsignore Simon Almeida, Bischof von Poona, einer Diözese in Maharashtra, gegenüber der Agentur Fides bemerkt: „Maharashtra ist der 13. indische Bundesstaat, der ein Gesetz zur ‚Religionsfreiheit‘ verabschiedet hat, das im Wesentlichen ein Anti-Konversionsgesetz ist. Es muss gesagt werden, dass, auch wenn Katholiken keineswegs daran beteiligt sind oder die Bekehrung zum christlichen Glauben fördern wollen, es Menschen gibt, die Christus kennenlernen möchten, für die dieser Weg jedoch schwierig geworden ist oder mühsamen Einschränkungen unterliegt.“
Der Bischof, der eine Gemeinschaft von 92.000 Katholiken vorsteht, merkt an: „Wir können nicht mehr bekräftigen, dass Jesus der einzige Gott und der einzige Erlöser ist: Dieser Satz kann als Vergleich und als Entwertung anderer Religionen interpretiert werden. Auch bei der Predigt in der Kirche müssen wir sehr vorsichtig sein“, bemerkt er.
„Mit dieser restriktiven Gesetzgebung stößt unsere Verkündigung zwangsläufig auf Schwierigkeiten“, bekräftigt er. Die Angelegenheit, so betont der Bischof weiter, sei von großer Tragweite, denn „in Maharashtra wie auch in ganz Indien gibt es sehr viele katholische soziale Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Sozialhilfe sowie bei der Unterstützung der Armen, der Dalits und der ethnischen Minderheiten tätig sind. Ihre Arbeit könnte unter die Lupe genommen oder als Proselytismus angeprangert werden“.
In einem Bundesstaat, der von der nationalistischen Bharatiya Janata Party regiert wird – derselben Partei, die auch auf Bundesebene Indien regiert –, „ist unsere Haltung jedoch stets dialogorientiert; wir suchen niemals die Konfrontation, sondern wollen Gespräche mit der Regierung aufnehmen, damit das Ziel, Zwangsbekehrungen zu verhindern, nicht in die Verletzung grundlegender Rechte wie der Glaubensfreiheit ausartet“, schließt er.
Auch das United Christian Forum of India forderte in einem Memorandum an den Ministerpräsidenten von Maharashtra, Devendra Fadnavis, die Regierung von Maharashtra auf, die Regelung zu überarbeiten und deren Umsetzung aufzuschieben: „Christliche Nächstenliebe“, so wird betont, „hat nicht zum Ziel, neue Gläubige zu gewinnen, sondern ist uneigennützige Liebe zu jedem Menschen, der in seiner grundlegenden Würde als Ebenbild Christi angenommen und geliebt wird.“
Die Christen des Bundesstaates berufen sich auf die indische Verfassung, die die Freiheit garantiert, die eigene Religion zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten, sofern dabei die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und das öffentliche Wohl gewahrt bleiben.
(PA) (Fides 11/9/2026)