AFRIKA/KENIA - Bischöfe besorgt über Änderungen des Gesetzes zur Cyberkriminalität: „Meinungsfreiheit in Gefahr“

Freitag, 14 November 2025 bischöfe   gesundheitswesen   freiheit  

Nairobi (Fides) – „Die von den Kenianern geäußerten Befürchtungen hinsichtlich dieser neuen Gesetze dürfen nicht ignoriert werden. Sie verdienen es, angehört zu werden, und gegebenenfalls müssen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden“, so die Bischöfe Kenias in einer Stellungnahme zu den jüngst vom Parlament in Nairobi verabschiedeten Änderungen zweier Gesetze. Es handelt sich um den „Computer Misuse and Cybercrimes (Amendments) Act“ 2025, eine Änderung des Gesetzes zur Cybersicherheit von 2018, das in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet und am 15. Oktober von Präsident William Ruto gebilligt wurde, sowie um den am selben Tag gebilligten „Land Amendment Act No. 21 of 2025“ über die Einrichtung eines öffentlichen Grundbuchs.
In ihrer Erklärung mit dem Titel „Building a Kenya of Hope and Justice: Our Civic Duty” (Ein Kenia der Hoffnung und Gerechtigkeit aufbauen: Unsere Bürgerpflicht) bringen die kenianischen Bischöfe ihre Besorgnis „über die Art und Weise und die Eile, mit der die Änderungen der beiden Gesetze ausgearbeitet und verkündet wurden” zum Ausdruck. Die Bischofskonferenz berichtet dabei auch über „die Besorgnis der Kenianer über die Änderungen, die in Kraft getreten sind”.
Die größten Befürchtungen wecken die Änderungen des Gesetzes über Cyberkriminalität. Insbesondere wird befürchtet, dass diese die Meinungsfreiheit der Bürger einschränken könnten. Das so geänderte Gesetz – so schreiben die Bischöfe – „könnte dazu benutzt werden, Kritik an der Regierung zum Schweigen zu bringen, das Recht auf Verteidigung gegen Regierungsmissbrauch zu untergraben oder sogar den Wahlprozess zu manipulieren”.
„Ohne eine sorgfältige und sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit laufen die Gesetze Gefahr, kontraproduktiv zu sein und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung zu beschädigen”, warnen die Bischöfe, die eine Überarbeitung der Änderungen fordern.
„Das Gleiche gilt für den Gesetzentwurf über religiöse Organisationen”, heißt es in der Erklärung. „Auch wenn einige Gesetze notwendig sind, sollte die Regierung niemals den Eindruck erwecken, dass sie versucht, die Religion zu regulieren.”
Schließlich lobt die Kenianische Bischofskonferenz zwar die Schaffung einer neuen Behörde für das Gesundheitswesen (Social Health Authority, SHA), beklagt jedoch die verspäteten öffentlichen Zahlungen an staatlich anerkannte Gesundheitseinrichtungen, darunter auch katholische. „Die Vorteile des neuen Gesundheitsprogramms der SHA sind weithin bekannt“, heißt es. „Viele Menschen wurden dank der neuen SHA in zahlreichen Krankenhäusern behandelt, wofür wir dankbar sind. Das Gesundheitsprogramm kann jedoch nicht überleben, wenn die Krankenhäuser nicht rechtzeitig und angemessen für die Leistungen bezahlt werden, die sie für die Patienten erbringen.“
Die SHA hat 2024 den früheren „National Health Insurance Fund“ (NHIF) ersetzt. Nach Angaben des Gesundheitsministers belasten die alten Schulden des NHIF die kenianischen Krankenhäuser. „Mehrere private, öffentliche und religiöse Gesundheitseinrichtungen stehen aufgrund hoher ausstehender Rechnungen, die sie vom NHIF geerbt haben, kurz vor der Schließung“, so der Minister.
(L.M.) (Fides 14/11/2025)


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