ASIEN/INDIEN - Maharasthtra: Christlichen und muslimischen Dalits werden keine Vergünstigungen gewährt

Donnerstag, 7 August 2025 dalit   ortskirchen   religiöse minderheiten   diskriminierung  

Mumbai (Fides) - Dalits, die zum Christentum oder zum Islam konvertieren, verlieren die Privilegien und Vorrechte verlieren, die den "anerkannten Kasten" (scheduled castes), der offiziellen Definition verschiedener historisch benachteiligter sozialer Gruppen, vom Gesetz gewährt werden. Dies gab Devendra Fadnavis, Ministerpräsident des indischen Bundesstaates Maharashtra, unter Bezugnahme auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 2024 bekannt. Diese Vorrechte und Vergünstigungen, so Fadnavis, werden nur buddhistischen, hinduistischen und Sikh-Dalits gewährt, nicht aber solchen christlichen und muslimischen Glaubens.

Beobachtern zufolge wird das Urteil des Gerichtshofs erhebliche Auswirkungen auf die Dalit-Gemeinschaften (früher als „Unberührbare“ bekannt, d. h. Gruppen, die im indischen Kastensystem historisch gesehen sozial, wirtschaftlich und politisch marginalisiert sind) haben, die nach wie vor unter Diskriminierung aufgrund von Kaste und Religion leiden, wodurch ihnen wesentliche Vorteile im Bildungswesen (z. B. staatlich finanzierte Stipendien) oder bei der Beschäftigung (z. B. für sie reservierte Beschäftigungsquoten im öffentlichen Dienst) vorenthalten werden.

Die Maßnahme bezieht sich auf die Präsidialverordnung aus dem Jahr 1950, in der bestimmte soziale Gruppen (die „scheduled castes“) festgelegt sind, die Anspruch auf öffentliche Leistungen und Unterstützung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und politische Vertretung haben, um historische soziale und wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Die Verordnung beschränkte diese Vergünstigungen zunächst nur auf Hindus, wurde aber später geändert, um buddhistische und Sikh-Dalits einzubeziehen, nicht aber Christen und Muslime.

Vertreter dieser Gemeinschaften fordern seit Jahrzehnten Gleichbehandlung und Chancengleichheit für christliche und muslimische Dalits in der indischen Gesetzgebung. Der Nationale Rat der Dalit-Christen (NCDC) hat bei mehreren staatlichen Gerichten und auch beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt und gefordert, dass die für Dalits reservierten Quoten auf der Grundlage des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes „religionsneutral“ gestaltet werden und somit christliche und muslimische Dalits unabhängig von ihrem Glauben in die Leistungen einbezogen werden.

Die Gerichte haben ihnen jedoch bisher nicht Recht gegeben. In einem Urteil vom April 2025 entschied der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Andhra Pradesh, dass sich Angehörige anerkannter Kasten und Stämme, die Christen werden, nicht auf die Bestimmungen berufen können, weil „das Kastensystem dem christlichen Glauben fremd ist“. Das Gericht entschied, dass nach dem geltenden Gesetz Dalit, die sich zum Christentum oder zum Islam bekennen, nicht den Status einer „anerkannten Kaste“ mit den damit verbundenen Vorteilen beanspruchen können. Auch dieses Urteil liegt nun dem Obersten Gerichtshof vor.
Auch die indische Regierung hat im Jahr 2022 eine spezielle Untersuchungskommission unter der Leitung des Ministeriums für soziale Gerechtigkeit eingesetzt, um zu prüfen, ob der Status der „anerkannten Kaste“ (SC) über Hindus, Sikhs und Buddhisten hinaus auch auf Bürger ausgedehnt werden kann, die zu anderen Religionen konvertiert sind. Der Kommission, die ihre Arbeit ursprünglich im Oktober 2024 abschließen sollte, wurde eine Verlängerung gewährt, so dass sie erst bis Oktober 2025 einen Bericht über ihre Arbeit vorlegen muss.
(PA) (Fides 7/8/2025)


Teilen: