Santiago (Fides) - "Eine Verfassung die Abtreibung legalisiert kann von vielen Chilenen, einschließlich vieler Menschen, die sich zu einem religiösen Glauben bekennen, nicht als etwas ihnen Eigenes empfunden und angenommen werden, denn die Achtung des menschlichen Lebens von der Empfängnis an… ist ein grundlegender Wert, den wir gestützt auf die Vernunft und den Glauben bejahen“, heißt es in einer Erklärung des Ständigen Rates der Chilenischen Bischofskonferenz. Die Bischöfe äußern sich damit zur Verabschiedung einer Verfassungsänderung (vgl. Fides 3/7/2021) und insbesondere einer Norm zu den sexuellen und reproduktiven Rechten, nach der der Staat unter anderem "die Bedingungen für (...) einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch" garantieren muss.
„Diese Norm stellt an sich schon einen schweren Angriff auf die Würde der menschlichen Person und ihre Grundrechte dar, der über jede religiöse Auffassung hinausgeht", erklären die chilenischen Bischöfe, "Darüber hinaus werden für dieses Recht weder Bedingungen noch Einschränkungen festgelegt, noch wird dem Gesetzgeber die Befugnis erteilt, es gesetzlich zu regeln, wodurch der Weg frei wird, die Abtreibung unter allen Umständen zu erlauben. Da es sich bei der Abtreibung künftig um ein uneingeschränktes verfassungsmäßiges Recht handelt, kann jedes Gesetz, das eine Regelung vorsieht, für verfassungswidrig erklärt werden. So kann es vorkommen, dass Lebewesen noch im siebten oder achten Monat abgetrieben werden oder wenn sie kurz vor der Geburt stehen".
Die Bischöfe bezeichnen die Verfassungsänderung als "ein äußerst schwerwiegendes Ereignis", da sie nur das Recht der Frau bekräftige, über ihren eigenen Körper zu entscheiden, und dabei die Tatsache ignoriere, dass sich in der Gebärmutter einer schwangeren Frau ein anderes menschliches Wesen, befinde. Die Bischöfe bedankten sich bei denjenigen, die sich bei der Abstimmung über die Verfassungsänderung gegen diese Regelung ausgesprochen haben, und stellten fest, dass "leider, wie wir immer wieder betont haben, dem Land eine Mentalität aufgezwungen wurde, die gegen das ungeborene Leben gerichtet ist", und fordern die Chilenen auf, "sich dieser traurigen Dynamik bewusst zu sein, deren beispiellose Folge die Aufnahme der freien Abtreibung als ein verfassungsmäßiges Recht ist".
Abschließend warnt der Ständige Rat der Chilenischen Bischofskonferenz, dass diese Entscheidung, wenn sie nicht geändert wird, ein "unüberwindbares Hindernis" für die Zustimmung vieler Bürger zu dem in Vorbereitung befindlichen Verfassungstext darstellen wird. "Wir bedauern", schließen sie, "dass sich die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents dafür entschieden hat, den Verfassungsprozess mit einem so wichtigen Thema zu polarisieren, anstatt einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem sich die Mehrheit der Chilenen über unsere legitimen Differenzen hinaus in einem gemeinsamen Projekt wiedererkennen kann".
(SL) (Fides 17/3/2022)