AFRIKA/ZENTRALFRIKANISCHE REPUBLIK - Weitere Klagen über das Verhalten der Blauhelme

Samstag, 26 August 2017 uno   bewaffnete gruppen   gewalt  

Bangui (Fides) – Erneut kommt es zu Klagen über das Verhalten der Soldaten der Mission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA), die die Einwohner nicht vor den Übergriffen von Milizionären auf die Dörfer im Südosten des Landes schützen.
Katholische Priester, deren Dörfer überfallen wurden, beklagten sich bei Facebook über die Ereignisse und bitten um Hilfe.
“Ihr wusstet Bescheid, aber ihr habt beschlossen, diese Stadt sich selbst zu überlassen”, so Pfarrer Jean-Alain Zembi aus der Gemeinde des heiligen Johannes des Täufers in Zémio an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo in einer Beschwerde an die Blauhelme der MINUSCA, “Unsere Gemeinde wurde geopfert und ihr seid führ alle bisherigen Toten und die, die noch sterben werden, verantwortlich“.
Nach Angaben des Priesters wurden bei einem Anschlag bewaffneter Gruppen auf eine Polizeistation und ein Krankenhaus mindestens 30 Menschen getötet.
Marokkanische Soldaten der MINUSCA hätten zwar zunächst versucht Zivilsten zu schützen, seien jedoch nicht in der Lage zu verhindern, dass “unschuldige Frauen und Kinder ihrem traurigen Schicksal überlassen wurden".
Auch Pfarrer Desire Kpangou beklagt übergriffe von Kämpfern, die einen Turban trugen und weder Französisch noch die einheimische Sprache Sango sprachen, sondern vermutlich aus dem benachbarten Sudan kamen.
Die ganze Diözese Bangassou (vgl. Fides 10/8/2017) leidet unter Übergriffen bewaffneter Gruppen, darunter sowohl ehemalige Seleka-Rebellen als auch Kämpfer der so genannten Anti-Balaka-Milizen. Den marokkanischen Blauhelmen der MINUSCA wird nicht nur vorgeworfen, dass sie nicht in der Lage sind, die Einheimischen zu schützen, sondern sie sollen selbst unschuldige Zivilisten getötet haben. Der Imam Oumar Kobine Layama von der Plattform der religiösen Konfessionen in Zentralafrika (PCRC) forderte vor kurzem ihren Rückzug aus der Region (vgl. Fides 11/8/2017). (L.M.) (Fides 26/8/2017)


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