ASIEN/PAKISTAN - Ministerium für religiöse Minderheiten mit neuer Struktur

Dienstag, 3 Mai 2011

Islamabad (Fidesdienst) – Das Ministerium für religiöse Minderheiten in Pakistan hat eine neue Struktur, die vom Eintritt der Muslim League-Q in die Regierungskoalition in Pakistan maßgeblich beeinflusst wurde. Nach politischen Verhandlungen ging die Mehrheitspartei Pakistan Peoples Party ein Regierungsbündnis ein, das auch im Hinblick auf die allgemeinen Wahlen im Jahr 2013 geschlossen wurde. Heute wurden 7 Minister und 7 stellvertretende Minister vereidigt, die fortan zur Regierung gehören werden. Die Regierungsumbildung war auch Anlass für eine Umstrukturierung des Ministeriums für religiöse Minderheiten, dessen Abschaffung bereits in Betracht gezogen wurde, wobei auch die Aufteilung in Provinzzuständigkeiten zu den möglichen Optionen gehörte.
Die Struktur des Dikasteriums soll zukünftig wie folgt aussehen: die Leitung übernimmt Paul Bhatti, der Bruder des ermordeten Ministers und derzeitiger Sonderberater des Premierministers für religiöse Minderheiten mit dem Status, dem Haushalt und den Zuständigkeiten eines Bundesministers. Ihm wird als stellvertretender Minister der aus Lahore stammende Anwalt, Akram Gill, ebenfalls ein Katholik, zur Seite stehen. Akram Gill war bisher Abgeordneter und Mitglied der Pakistan Muslim League-Q. Generalsekretär des Ministeriums ist Javed Akhtar, der bereits zur Zeit Shahbaz Bhattis Regierungsmitglied war. Alle drei werden das Ministerium bis zu den Wahlen in zwei Jahren gemeinsam leiten.
Die Option einer Dezentralisierung des Ministeriums wird somit nicht umgesetzt, was die religiösen Minderheiten des Landes begrüßen. Wie Beobachter dem Fidesdienst berichten war man jedoch überrascht über den Eintritt der Pakistan Muslim League-Q in die Regierung. In den vergangenen Monaten hatte sich die Partei öffentlich als Mitglied der „Allianz zum Schutz der Ehre des Propheten“ engagiert, in der sich muslimisch geprägte Parteien zusammenschließend, die die Abschaffung oder Revision des Blasphemieparagraphen ablehnen. (PA) (Fidesdienst, 03/05/2011)


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