ASIEN/PAKISTAN - Kommission für „Gerechtigkeit und Frieden“: Blasphemiegesetz gibt Extremisten Macht

Donnerstag, 3 Februar 2011

Lahore (Fidesdienst) – Das Blasphemiegesetz gibt islamistischen Extremisten Macht: dies betont die bischöfliche Kommission für „Gerechtigkeit und Frieden“ in Pakistan, die vor einer „Gefahr für die Achtung der Gewissens- und Religionsfreiheit“ in Pakistan warnt. Zuletzt erregte der Fall eines muslimischen Schülers Aufruhr, der nach der Anzeige durch einen Lehrer seiner Schule in Karachi, auf der Grundlage des Blasphemiegesetzes verhaftet wurde. Die Anzeige bezog sich auf Formulierungen des Schülers in einer Klassenarbeit. Der Fall führte zu einer weiteren Debatte über das umstrittene Gesetz, das die pakistanische Regierung nach eigener Aussage weder abschaffen noch ändern will.
Der Sekretär der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden, Peter Jacob, betont gegenüber dem Fidesdienst, dass er unter der Zivilbevölkerung wachsende Sorge im Hinblick auf „eine schwache Demokratie, diskriminierende Gesetze, ein unangemessenes Bildungssystem und die Nichtachtung der Bürgerrechte“ feststellt.
Auf der anderen Seite „hat eine einschränkende Auslegung der Souveränität des Staates und der Prozess der Islamisierung der Verfassung in den 70er und 80er Jahren dazu geführt, dass die Menschenrechte der Macht des muslimischen Klerus untergeordnet wurden und religiöse Intoleranz geschürt wurde“, so Jacob zum Fidesdienst. Deshalb müsse heute erneut betont werden, dass „Gewissens- und Religionsfreiheit zu den Meilensteinen der Nation gehören“.
Die Kommission schließt sich mit verschiedenen anderen Bürgervertretungen in dem Netzwerk „Bürger für Demokratie“, die sich für die „Förderung demokratischer Werte auf der Grundlage der Souveränität der Bürger“ einsetzt. „Wir fordern von der Regierung, dass sie jede Art von religiösem Extremismus und Intoleranz verurteilt und konkrete Maßnahmen, Gesetze und Strategien veranlasst um den Terrorismus zu bekämpfen“, so Peter Jacobs abschließend. (PA) (Fidesdienst, 03/02/2011)


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