AFRIKA/SUDAN - Caritas Internationalis: Wahlen sollen den Frieden festigen und die Entwicklung fördern

Samstag, 10 April 2010

Khartum (Fidesdienst) – Die Wahlen im Sudan sollen den Frieden festigen und die Entwicklung fördern. Weitere Gewalt würde den Friedensprozess zunichte machen und die Hilfsprogramme für Millionen arme Menschen gefährden. Dies betont Caritas Internationalis in einer offiziellen Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt zu den Wahlen in Sudan vom 11. bis 13. April. P. Pierre Cibambo, der bei Caritas Internationalis die Afrika-Abteilung leitet, betont: „Es ist unverzichtbar, dass man freie und transparente Wahlen garantiert, an der möglichst viele Menschen teilnehmen. Die Bestimmungen des allgemeinen Friedensabkommens müssen vollständig und wortgetreu umgesetzt werden. Alle beteiligten Parteien sollten auf Gewalt verzichten.“
Mit dem allgemeinen Friedensabkommen des Jahres 2005 ging ein langer Krieg zwischen Nord- und Südsudan zu Ende, doch nun ist Engagement für ein würdiges und friedliches Leben für alle Bürger des Sudan notwendig. Wie aus Caritasberichten hervorgeht, sind im Sudan mindestens 2,7 Millionen Menschen auf Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft angewiesen. 2009 gab es im Land eine schwere Lebensmittelnot, deren Folge vor allem Unterernährung bei Kindern war. Mitarbeiter der Caritas sind im ganzen Land tätig. Allein in Darfur werden rund 350.000 Menschen betreut, davon sind 240.000 obdachlos. Diese Menschen werden mit Trinkwasser versorgt und medizinisch betreut und man versucht Friedensarbeit zu leisten und Voraussetzungen für die Selbstversorgung zu schaffen. Karitas betreut auch 38.000 sudanesische Flüchtlinge im Osten des Tschad. Im südlichen Sudan sorgt Caritas für Lebensmittelhilfen und die Verteilung von Saatgut. Dort werden rund 35.000 Menschen insbesondere in der Region Ezo, Tombura und Natero versorgt, in denen die die notwendigen Sicherheitsbedingungen für die Tätigkeit anderer Hilfsorganisationen nicht gewährleistet sind. (SL) (Fidesdienst, 10/04/2010)


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