ASIEN/INDONESIEN - „Die Verfassung gilt für alle Bürger“, so der Bischof von Bandung zum Fidesdienst in einem Kommentar zu dem für die Kirche günstigen Urteil zum Bau einer Kirche

Mittwoch, 17 Februar 2010

Bandung (Fidesdienst) – „Wir freuen uns über dieses Gerichtsurteil zum Bau der Marienkirche in der Diözese Bandung, ohne dabei triumphierende Töne anzustimmen. Wir warten nun auf die nächsten Schritte der lokalen Verwaltung in Westjava, die in den kommenden zwei Wochen Berufung einlegen kann. Wenn eine solche Berufung nicht eingereicht wird, werden wir die Bauarbeiten für die neue Kirche wieder aufnehmen können. Wir freuen uns und werden innerhalb der vorgegebenen Grenzen vorgehen und die von der indonesischen Verfassung vorgesehenen Normen respektieren“, so der Generalsekretär der Indonesischen Bischofskonferenz, Bischof Johannes Pujasumarta von Bandung, im Gespräch mit dem Fidesdienst.
Der Bischof bezieht sich in seinem Kommentar auf das Urteil des Provinzgerichts in Westjava: das Gericht hatte der Ortskirche in einem Streit um dem Bau einer neuen Kirche im Distrikt Purwakarta, etwa eine Autostunde von Bandung entfernt, Recht gab. Die Kirche war im Besitz der Baugenehmigung und hatte mit den Bauarbeiten begonnen, doch nach Protesten muslimischer Gruppen, sah man sich gezwungen, die Bauarbeiten einzustellen. Die örtliche Verwaltung zog daraufhin die Baugenehmigung zurück. Im November 2009 beschloss die Kirche in Badung den Rechtsweg einzuschlagen, der nun zu einem für die Kirche günstigen Urteil führte.
Bischof Pujasumarta sagt im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Es ist noch alles offen. Wir werden die Reaktion der extremistischen Gruppen abwarten müssen, die mit ihren Protesten den Baustopp erwirkt und die Verwaltung zum Rückzug der bereits erteilten Baugenehmigung bewegt haben. Es ist möglich, dass es dabei wieder zu Unruhen kommt, doch wir sind darauf vorbereitet: wir reagieren mit dem Gebet und mit Gesten der Gewaltlosigkeit, wie zum Beispiel Fasten oder Schweigen. Dies sind die Waffen der Christen in der Fastenzeit“.
Abschließend betont der Bischof: „Wir möchten dazu beitragen, dass die verschiedenen Teile der Gesellschaft und die verschiedenen Religionen harmonisch zusammenleben. Doch wir wissen auch, dass Indonesien eine Verfassung hat, die unsere Rechte respektiert und die für alle Bürger des Landes gilt, auch die kleinsten radikalen Gruppen“.
Bei einem jüngsten Treffen der Religionsführer mit den indonesischen Abgeordneten hatte Bischof Pujasumarta von den Behörden den Schutz der Religionsfreiheit gefordert und darauf hingewiesen, dass muslimische Extremisten weitern Übergriffe auf christliche Kirchen verüben. Dabei erwähnte er auch Baustopps und die Schließung von Gebetssälen. Der Bischof erinnerte er an die beiden ministeriellen Dekrete Nr. 8 und 9 des Jahres 2006, mit denen die örtlichen Verwaltungen der indonesischen Provinzen dazu aufgefordert werden, das Zusammenleben zwischen den Religionen zu garantieren. „Örtliche Verwaltungsstellen lassen sich oft von extremistischen Gruppen und deren Forderungen beeinflussen“, so der Bischof mit Bezug auf den Baustopp für die Kirche in Bandung. Der Bischof forderte in diesem Sinn die Umsetzung der beiden Dekrete. (PA) (Fidesdienst, 17/02/2010)


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