ASIEN/MALAYSIA - Christen besorgt im Hinblick auf mögliche Änderungen der Gesetze zu Religionsübertitten

Donnerstag, 23 Juli 2009

Kuala Lumpur (Fidesdienst) – Die Kirchen in Malaysia äußern sich besorgt im Hinblick auf eine von der Regierung angekündigte möglichen Änderung der Gesetze, die die Beziehungen zwischen der zivilen und religiösen Sphäre in dem Land regeln, insbesondere im Bezug auf die islamische Religion, zu der sich rund 60% der insgesamt 28 Millionen Einwohner des Landes bekennen.
Die Regierung unter Premierminister Najib Razak befürwortet in der Tat eine Änderung des Gesetzes, das Bekehrungen, Ehen und Scheidungen regelt. Christen fordern hingegen, dass bei den möglichen Änderungen drei Punkte unangetastet bleiben: in einer standesamtlich geschlossenen ehe liegt der Gerichtsstand bei Streitigkeiten auch nach dem Übertritt einer der beiden Ehepartner zum Islam weiterhin das zivile Gericht; die Religion der Kinder im Alter unter 18 Jahren darf von einem der beiden Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen geändert werden; für den zum Islam übergetretenen Ehepartner gelten auch nach dem Übertritt die eingegangenen bürgerrechtlichen Verpflichtungen.
Weite Teile der Gesellschaft in Malaysia – so die Christen – seien von der Güte und Gültigkeit dieser drei Prinzipien überzeugt, die auch nichtmuslimische Minderheiten schützen, im Rahmen zivilrechtlicher Beziehungen schützen. Eine eventuelle Gesetzesänderung könnte das gesetzliche Gleichgewicht zugunsten der islamischen Gebote verändern.
Gegenwärtig gibt es in Malaysia zwei Arten von Rechtssprechung: islamische Gerichte sprechen Recht für muslimische Staatsbürger auf der Grundlage der Sharia; zivile staatliche Gerichte werden von nichtmuslimischen Bürgern angerufen, die den religiösen Minderheiten angehören und insgesamt 40% der Bevölkerung ausmachen. (PA) (Fidesdienst, 23/07/2009 – 22 Zeilen, 241 Worte)


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