AFRIKA - Rund 1,5 Millionen Menschen sind von den schlimmsten Überschwemmungen der vergangenen zehn Jahre in Afrika betroffen: die Situation ist auf dem ganzen Kontinent besorgniserregend

Donnerstag, 20 September 2007

Rom (Fidesdienst) - Insgesamt rund 1,5 Millionen Menschen sind in Afrika von den Überschwemmungen betroffen, die seit Juli weite Teile des Kontinents zerstören. Dies teilen die Hilfswerke der Vereinten Nationen mit. Wie das Welternährungsprogramm (WFP) bekräftigt, sind die derzeitigen Überschwemmungen die schlimmsten in den vergangenen 12 Jahren. „Die Überschwemmungen in ganz Afrika …betreffen alle Länder von Mauretanien im Westen bis Kenia im Osten“, heißt es in einer Verlautgarung des WFP.
Die größten Schäden wurden nach Angaben der Hilfswerke im Westen Afrikas verursacht, wo rund 500.000 Menschen in 18 Ländern auf internationale Hilfe angewiesen sind, insbesondere in Togo, Ghana, Mauretanien, Burkina Faso, Niger, Mali und einigen Regionen Nigerias. In Togo brauchen 60.000 Lebensmittelhilfen, wie das WFP mitteilt. Die Situation ist besonders besorgniserregend, wo die heftigen Regenfälle weite Teile des fruchtbaren Ackerlandes zerstört haben. Außerdem wurden 30.000 Wohnungen zerstört und mehrere Staudämme eingerissen. Allein n Ghana wurden 75.000 Menschen obdachlos: viele Menschen übernachten in Schulen, in denen die Kinder tagsüber den Unterricht besuchen. In Benin wurden 50 Dörfer von den Wassermassen zerstört, insgesamt 43.000 Menschen mussten ihre Heimat verlassen.
Im Osten Afrikas ist die Situation vor allem im Sudan besonders schlimm: 500.000 Menschen sind direkt von den Überschwemmungen betroffen, rund 200.000 Menschen sind obdachlos (vgl. Fidesdienst vom 10. Juli 2007). In Uganda rief Staatspräsident den Notstand aus und berief sich dabei auf den Artikel 110 der Verfassung. Dieser Artikel der Verfassung wurde noch nie angewandt, nicht einmal in der Region Gulu, in der seit über 20 Jahren ein Bürgerkrieg herrscht. Die ugandische Regierung sieht vor, dass das Staatsoberhaupt den Notstand im Falle eines Krieges, eines Bürgeraufstands oder einer Naturkatastrophe ausrufen kann. Das Parlament muss den Notstand innerhalb 14 Tagen nach der Verhängung billigen. Angesichts der derzeitigen Lage erklärte auch die Opposition sich bereit, den Beschluss des Präsidenten zu unterstützen. In einige der betroffenen Verwaltungsbezirke stehen zu 80% unter Wasser: ein Grossteil des bewirtschafteten Ackerlandes wurde zerstört. (LM) (Fidesdienst, 20/09/2007 - 31 Zeilen, 342 Worte)


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