EUROPA/SPANIEN - Vereine zur Förderung der Gewissensverweigerung veröffentlichen einen Dekalog mit praktischen Kriterien für Eltern, die nicht möchten, dass ihre Kinder die den „Bürgerkunde“-Unterricht besuchen

Freitag, 14 September 2007

Madrid (Fidesdienst) - Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres haben 31 Vereine und Bürgerbewegungen, die für Gewissensverweigerung eintreten einen Dekalog veröffentlicht, der praktische Kriterien für Eltern enthält, für deren Kinder für das Schuljahr 2007/2008 das Fach „Bürgerkunde“ auf dem Lehrplan steht. Der Dekalog nennt die juridischen Grundlagen der Bildungsfreiheit und der Gewissensverweigerung und genaue Anweisungen für den Antrag, den die Eltern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung einreichen können. Es wird daran erinnert, dass Gewissenverweigerung entsprechend der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts ein ausdrücklich von der spanischen Verfassung anerkanntes Recht ist, und zitiert den Artikel 16.1 zur ideologischen Freiheit und zur Religionsfreiheit. Für die Anwendung sei keine spezifische Rechtsgrundlage für den einzelnen Fall notwendig. In diesem Sinne übten Eltern, die sich für die Gewissensverweigerung entscheiden nur ein in der Verfassung verankertes Recht aus, weshalb jede Art von Sanktion oder Schädigung durch die Behörden unzulässig sei.
Die Eltern werden auch darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Befreiung vom Unterricht sowohl vor Beginn des Kurses als auch während des Schuljahres gestellt werden kann und dass die Schule verpflichtet ist, einen solchen Antrag anzunehmen. Wenn ein solcher Antrag eingereicht wurde, dann müsse der Schüler den Unterricht für Bürgerkunde nicht besuchen, wobei jedoch die Abwesenheit des Kindes von der Schule nicht gerechtfertigt sei, der vielmehr alternative Beschäftigungsangebote erhalten sollte, die den Überzeugungen der Eltern entsprechen.
In seinem jüngsten Hirtenbrief erinnerte Bischof Demetrio Gonzalez von Tarazona daran, dass, obschon es viele nicht so ernst nähmen, „eine eingehende Lektüre des Bildungsgesetzes und der einzelnen Dekrete notwendig sei, damit man sich bewusst werde, was der Gesetzgeber beabsichtige: es soll ein moralisches Bewusstsein unter Kindern und Jugendlichen entstehen, die die Menschen der Zukunft sein werden“. Deshalb betrachtet der Bischof den Alarm als gerechtfertigt und man müsse alles tun, was möglich sein. „Die Geschichte wird allen gerecht werden, die die Stimme erhoben haben, um zu denunzieren, was ein Verstoß gegen die Freiheit zu sein scheint und um den Eltern zu einer Erkenntnis zu verhelfen“, so Bischof Gonzalez, der daran erinnert, dass „Eltern alle legitimen Mittel nutzen sollen, die ihnen zur Verfügung stehen, um das von ihren Kindern fernzuhalten, was für sie schädlich sein könnte“. Jeder solle nach dem eigenen Gewissen handeln. (RG) (Fidesdienst, 14/09/2007 - 33 Zeilen, 380 Worte)


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