EUROPA - „Die Familie ist ein Pfeiler des europäischen Gesellschaftsmodells“: Über 20 Verbände unterzeichnen beim Europäischen Parlament eine Resolution über die Familie in Europa, die das Ergebnis einer internationalen Familiebewegung ohnegleichen ist, die sich zunehmend konsolidiert

Montag, 2 April 2007

Brüssel (Fidesdienst) - „Es handelt sich um eine internationale Familienbewegung ohnegleichen in Europa“, so Lola Velarde, Vorsitzende des Europäischen Netzwerks für Familienpolitik. Nachdem über 1.000 internationale Nichtregierungsorganisationen aus 60 Ländern die Familienkundgebung am 18. Juni 2005 in Madrid (Spanien) unterstützt hatten, „empfanden verschiedene internationale Verbände die Strukturierung und Koordinierung untereinander als dringend notwendig“. Zu den Ergebnissen dieser Mobilisierung gehörte die Unterzeichnung einer Resolution zur Familie durch 20 Verbände, Föderationen und Vereinigungen von Europaabgeordneten zum Thema Familie mit dem Titel: „Die Familie ist ein Pfeiler des europäischen Gesellschaftsmodells“, in der die Familie als „Grundlage der Gesellschaft“ definiert wird. Die feierliche Unterzeichnung dieser Resolution fand am 28. März im Rahmen eines Seminars zur Vorbereitung auf den Vierten Weltfamilienkongress statt, der vom 11. bis 13. Mai in Warschau (Polen) stattfinden wird. Aus diesem Grund fand im Europäischen Parlament ein Studienseminar unter Leitung der griechischen Europaabgeordneten und vorsitzenden der parlamentarischen Gruppe „Familie und Schutz der Kinder“, Marie Panayotopoulus-Cassitou statt. An der Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit der Stiftung Europa und der Asociacion Femina Europa organisiert wurde, nahmen zahlreiche Europaparlamentarier und Delegierte von Organisationen, die im Bereich der Familienarbeit tätig sind, teil.
In der Resolution erden sechs Grundsätze festgelegt, die für die Familie gelten: die Ehe ist die Grundalge der Familie, deshalb „würde die juridische Anerkennung anderer Formen von Familien die notwendigen Grundalgen des Gleichgewichts der Gesellschaft schwächen“. Die Familie garantiert die Rechte der Kinder, dies ist der zweite anerkannte Grundsatz: es wird das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod anerkannt, und das Recht, vom eigenen Vater und von der eigenen Mutter erzogen zu werden. Außerdem ist die Familie der Ort, wo das komplementäre Wesen der Beziehung zwischen Mann und Frau gelebt wird, wobei man daran erinnert, dass „die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zwar gefestigt und umgesetzt werden muss, wobei die Unterschiede nicht geleugnet werden sollen“. Der vierte Grundsatz besagt, dass die Familie die Grundlage der Gesellschaft ist, denn sie ist „der erste Ort der Annahme des Lebens; der Ort der Weitergabe materieller, moralischer, kultureller und geistiger Werte; der Ort der ersten Erfahrungen des gesellschaftlichen Lebens: der Erfahrung von Solidarität untereinander und unter den Generationen“. Außerdem unterstützt die Familie die Beziehungen und die Solidarität zwischen den Generationen und schließlich ist die Familie eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Investition, d.h. „Die Familie leistet einen Dienst an der ganzen Gesellschaft, und sichert deren Überleben und Zukunft“. Deshalb fordern die Unterzeichner in ihrer Resolution, dass „alle europäischen Beschlüsse die Perspektive der Familie in Betracht ziehen, da die Familie Pfeiler des europäischen Gesellschaftsmodells ist“. (RG) (Fidesdienst, 02/04/2007 - 40 Zeilen, 452 Worte)


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