EUROPA/SPANIEN - Nach Ansicht der Bischöfe verstößt das neue Bildungsgesetz gegen einige Grundrechte und führt bei den Jugendlichen zu einem Bewusstsein des moralischen Relativismus und der so genannten Geschlechterideologie

Freitag, 2 März 2007

Madrid (Fidesdienst) - Der ständige Ausschuss der Spanischen Bischofskonferenz veröffentlichte im Anschluss die Tagung vom 27. und 28. Februar eine Erklärung mit dem Titel „Das neue Bildungsgesetz (Ley Organica de la Educacion, LEO), die tatsächlichen Dekrete und die zugrunde liegen und die Grundrechte von Eltern und Schule“. Das Dokument der Bischöfe enthält eine sorgfältige Analyse in einem ihrer Ansicht nach ausschlaggebenden Moment für die Zukunft der Erziehung in Spanien und weisen dabei darauf hin, dass die Bildungsreform gegen einige Grundrechte verstößt. Die Erklärung ist in vier Kapitel strukturiert: „Der katholische Religionsunterricht“, „Katholische Religionslehrer“, „Bürgerrechtskunde“ und „Unterrichtsfreiheit und freie Auswahl der Schule“.
Die Bischöfe weisen darauf hin, dass das neue Bildungsgesetz den Religionsunterricht auf eine zweitrangige Rolle beschränken, indem es die Zahl der Unterrichtsstunden reduziert und festlegt, dass es für Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen „eine ‚pädagogische Betreuung’ erhalten, deren Definition je nach Entscheid der jeweiligen Schule ausfällt“, dies könnte zu einer Diskriminierung von Schülern führen, die den Religionsunterricht besuchen.
Die Reform führe auch „neue Bestimmungen für Religionslehrer ein, die weder die Verpflichtungen des Staates gegenüber der katholischen Kirche in ausreichendem Maß erfüllen, noch den Gesetzen in dieser Materie entsprechen“. Die Bischöfe vertreten die Ansicht, dass Religionslehrer „Beschäftigte des Erziehungswesens sind, deren Arbeitsrechte vollständig anerkannt und geschützt werden sollten“. Gleichsam dürfe man auch nicht vergessen, dass sie „eine besondere Mission erfüllen - sie unterrichten die Schüler in katholischer Lehre und Moral - was eine besondere akademische Ausbildung und eine Identifizierung mit den Inhalten voraussetzt, die sie unterreichten“. Eine entsprechende Ausbildung könnten nur kirchliche Behörden garantieren. Das neue Bildungsgesetz hingegen sehe keine Angemessenen Mechanismen vor, die der Kirche die Erfüllung dieser Aufgabe ermöglichen.
In dem Kapitel zur „Bügerrechtskunde“ bezeichnen die Bischöfe dieses Unterrichtsfach als obligatorische staatliche Bewusstseinsbildung. „Der Staat ist nicht legitimiert das moralische Bewusstsein der Schüler zu bestimmen, wenn man die freie Entscheidung der Eltern berücksichtigt“: dieses Fach tue jedoch genau dies. Es sei deshalb inakzeptabel, weil es auf legale Weise allen einen anthropologischen Ansatz auferlege, den nur einige teilen. Außerdem seien die Inhalte schädlich für die ganzheitliche Entwicklung der Person, denn sie führten bei den Schülern zu „einem Bewusstsein des moralischen Relativismus und der so genannten Geschlechterideologie“.
Schließlich enthalte das neue Bildungsgesetz auch „andere Bestimmungen, die die Unterrichtsfreiheit und die freie Auswahl der Schule durch die Eltern“ beeinträchtigt. Die Bischöfe betonten abschließend die Notwendigkeit einer umfassenden Übereinstimmung oder eines Abkommens mit dem Staat im Hinblick auf die grundlegenden Fragen, die die Grundrechte der Personen und der Schulen betreffen. Sie danken den Religionslehrern, den Rektoren der katholischen Schulen, dem katholischen Bildungswesen, Erziehern und Eltern (RG) (Fidesdienst, 02/03/2007 - 42 Zeilen, 446 Worte)


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