EUROPA/SCHOTTLAND - Bischof von Paisley appelliert an die Gläubigen mit der Bitte um Engagement für den Schutz der Religionsfreiheit der Kirche in Großbritannien und Nordirland

Donnerstag, 22 Februar 2007

Paisley (Fidesdienst) - In einem Hirtenbrief, der in allen Gottesdiensten am 18. Februar verlesen wurde, bittet Bischof Philip Tartaglia von Pasley alle Gläubigen um Engagement für den Schutz der Religionsfreiheit in Großbritannien und Nordirland. Nach Ansicht des Bischofs entstand das Problem infolge des neuen „Gleichberechtigungsgesetzes (Equality Act)“ 2006 (vgl. Fidesdienst vom 24. Januar 2007), das im April dieses Jahres in Kraft treten soll und die Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Neigung verbietet, was Güter, Vergünstigungen und Dienstleistungen anbelangt, weshalb von katholischen Stellen gefordert wird, dass sie gleichgeschlechtliche Paare auch als mögliche Adoptiveltern anerkennen (vgl. Fidesdienst vom 2. Februar 2007).
Diesbezüglich bekräftigt Bischof Tartaglia, dass die katholische Kirche ebenfalls die Meinung teilt, dass niemand wegen seiner sexuellen Neigung diskriminiert werden darf. Doch sie vertrete die Ansicht, dass niemand einen Anspruch darauf hat, Adoptivvater zu sein und in diesem Sinn übten katholische Adoptionsstellen ihre Arbeit gemäß der kirchlichen lehre aus, die festlegt, dass die Familie aus einem Vater und einer Mutter besteht, der ideale Ort für das Aufwachsen eines Kindes ist. „Die katholischen Stellen“, so der Bischof, möchten frei sein, wenn es darum geht, diese Praxis weiterhin umzusetzen“. Nach Ansicht von Bischof Tartaglia „verstoßen Bestimmungen, die die katholische Kirche und Katholiken dazu zwingen, gegen die eigene religiöse Überzeugung zu handeln, wenn sie eine solche Politik umsetzen, gegen die Religions- und die Gewissensfreiheit.“ Deshalb ermutigt der Bischof die Katholiken, sich gegen einen solchen Missbrauch zu wehren und sich schriftlich an die Abgeordneten und Volksvertreter zu wenden und diese darauf hinzuweisen, dass ein Gesetz nicht akzeptiert werden kann, wenn es gegen die Religions- und Gewissensfreiheit verstößt. (RG) (Fidesdienst, 22/02/2007 - 24 Zeilen, 285 Worte)


Teilen: