VATIKAN - Verlautbarung des Presseamts des Heiligen Stuhls zu der illegalen Bischofsweihe in Xuzhou (China)

Samstag, 2 Dezember 2006

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Der Heilige Stuhl fühlt sich zur Bekanntgabe der eigenen Position hinsichtlich der Bischofsweihe des Priesters Giovanni Wang Renlei, die am 30. November in Xuzhou in der Provinz Jangsu (China) stattfand.
1) Der Heilige Vater hat von der Nachricht mit großem Bedauern erfahren, da die oben genannte Bischofsweihe ohne päpstliche Zustimmung stattfand, d.h. ohne Achtung der Verordnungen der katholischen Kirche hinsichtlich der Ernennung von Bischöfen (vgl. Can. 377, § 1, des Kirchenrechts).
2) Die Weihe von Yuzhou ist die letzte - in chronologischer Reihenfolge - der illegalen Bischofsweihen, die die katholische Kirche in China nunmehr seit einigen Jahrzehnten erschüttern und Spaltungen in der Gemeinschaft der Diözesen schaffen, indem sie das Gewissen vieler kirchlicher Mitarbeiter und Gläubigen plagen. Diese Reihe äußerst schlimmer Handlungen, die das religiöse Empfinden jedes Katholiken in China in den anderen Teilen der Welt Beleidigung, ist Frucht und Folge einer Vision von der Kirche, die nicht der katholischen Lehre entspricht und ihre grundlegenden Prinzipien zur hierarchischen Struktur untergräbt. In der Tat, wurde beim Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegt, „Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man durch die sakramentale Weihe und die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums“ (Lumen Gentium, Nr. 22, erster Paragraph).
3) Der Heilige Stuhl ließ es nicht aus, nachdem er im letzten Moment von der geplanten Bischofsweihe in der Diözese Xuzhou erfahren hatte, jene Schritte zu unternehmen, die in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit möglich waren, um zu verhindern, dass es zu der Handlung kommen würde, die der kirchlichen Gemeinschaft eine neue Wunde zufügen würde. In der Tat ist eine illegale Bischofsweihe objektiv gesehen eine derart schwerwiegende Handlung, dass das Kirchenrecht schwere Sanktionen für diejenigen vorsieht, die diese Weihe erteilen und empfangen, wenn die Handlung unter den Bedingungen der tatsächlichen Freiheit stattgefunden hat. (vgl. Can 1382 des Kirchenrechts).
4) Es ist tröstlich zu sehen, dass trotz der vergangenen und gegenwärtigen Schwierigkeiten, fas alle Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien in China, im Bewusstsein, dass sie lebendige Glieder der Weltkirche sind, ihre tiefe Gemeinschaft des Glaubens und des Lebens mit dem Petrusnachfolger aufrecht erhalten und mit allen katholischen Gemeinden in der ganzen Welt.
5) Der Heilige Stuhl ist sich des geistigen Dramas und der Not jener kirchlichen Mitarbeiter - weihende Bischöfe und Weihekandidaten - bewusst, die gezwungen werden, aktiv an illegalen Bischofsweihen teilzunehmen und auf diese Weise gegen die katholische Tradition zu verstoßen, die sie in ihrem Innersten gerne treu befolgen würden. Sie nimmt auch an der inneren Unruhe jener Katholiken - Priester, Ordensleute und Laien - Anteil, die sich gezwungen sehen, einen Hirten anzunehmen, von dem sie wissen, dass er nicht in voller hierarchischer Gemeinschaft mit dem Haupt des Kollegiums der Bischöfe und mit den anderen Bischöfen in aller Welt steht.
6) Was Bischofsweihen anbelangt, kann der Heilige Stuhl es nicht hinnehmen, dass er vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Deshalb bedauert er die Vorgehensweise bei der Weihe des Priester Wang Renlei in Xuzhou und wünscht sich, dass solche Vorfälle sich in Zukunft nicht mehr ereignen werden. (SL) (Fidesdienst 02/12/2006 - 45 Zeilen, 502 Worte).


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