VATIKAN - Papst Benedikt XVI. empfängt den Präsidenten der Italienischen Republik in Audienz: „Kirche und Staat sind zwar getrennt, doch sie sind beide berufen, je nach der eigenen Sendung und mit den eigenen Zielen und Mitteln, dem Menschen zu dienen, der gleichsam Empfänger und Teilhaber der heilbringenden Sendung der Kirche und Staatsbürger ist“

Dienstag, 21 November 2006

Vatikanstadt (Fidesdienst) - „Kirche und Staat sind zwar getrennt, doch sie sind beide berufen, je nach der eigenen Sendung und mit den eigenen Zielen und Mitteln, dem Menschen zu dienen, der gleichsam Empfänger und Teilhaber der heilbringenden Sendung der Kirche und Staatsbürger ist. Und im Menschen treffen diese beiden Gesellschaften aufeinander und arbeiten zusammen um das Gemeinwohl besser zu fördern“, so Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an den italienischen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano, den er am Montag, den 20. November zu einem Besuch empfing, im Anschluss an das private Gespräch. In seiner Ansprache erinnerte der Papst an „die besondere Verbindung des Glaubens und der Geschichte, die seit Jahrhunderten Italien mit dem Petrusnachfolger verbindet, der in diesem Land, nicht ohne das Mitwirken der Göttlichen Vorsehung, seinen Sitz hat.“
Der Brauch gegenseitiger Besuche zwischen dem Petrusnachfolger und dem Inhaber des höchsten staatlichen Amtes in Italien war für den Papst Anlass zu einer „besonderen Reflexion zu den tiefen Gründen der Treffen, die zwischen den Vertretern der Kirche und des Staates stattfinden“. Dabei erinnerte der Papst an die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“, in der es heißt, „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen“ (Nr. 76). Papst Benedikt betonte sodann dass die Fürsorger der zivilen Gemeinschaft im Hinblick auf das Wohl der Bürger „sich nicht auf eine Dimensionen der Person beschränken darf, da „der Mensch vor dem Staat auch mit einer religiösen Dimension auftritt“, und fuhr fort: „Die Religionsfreiheit ist deshalb nicht nur das Recht des Einzelnen, sondern auch der Familie, religiöser Gruppen und der Kirche selbst und die Ausübung dieses Rechts hat Einfluss auf die vielfältigen Bereiche und Situationen, in denen der Glaubende sich befindet und tätig wird“.
„Die Freiheit, die Kirche und Christen fordern, beeinträchtigt nicht die Interessen des Staates oder anderer gesellschaftlicher Gruppen und zielt nicht auf eine autoritäre Überlegenheit ab, sondern sie möchte vielmehr die Voraussetzung dafür sein, dass jener wertvolle Dienst ausgeführt werden kann, den die Kirche Italien und allen anderen Ländern schenkt, in denen sie präsent ist. Dieser Dienst an der Gesellschaft, der vor allem darin besteht, ‚positive und überzeugende Antworten auf die Erwartungen und Fragen unserer Menschen’ zu geben, indem wir ihrem Leben das Licht des Glaubens, die Kraft der Hoffnung und die Wärme der Nächstenliebe schenken, äußert sich auch im Hinblick auf das zivile und politische Umfeld.“
Der Heilige Vater erinnerte sodann an den besonderen Beitrag, den insbesondere Laiengläubige leisten, wenn es darum geht durch das eigene Engagement die großen gegenwärtigen Herausforderungen anzugehen, die sich in Form von „Krieg und Terrorismus, Hunger und Durst, extreme Armut vieler Menschen, einige schreckliche Epidemien, aber auch der Schutz des Menschenlebens in allen seinen Phasen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod und die Förderung der Familie, die auf der Ehe gründet und erste Verantwortliche bei der Erziehung ist“ präsentieren. Abschließend wünschte Papst Benedikt, dass „die italienische Nation auf dem Weg des authentischen Fortschritts voranzugehen weiß, und in der internationalen Staatengemeinschaft den eigenen wertvollen Beitrag leistet, indem sie die humanen und christlichen Werte fördert, die ihre Geschichte, ihre Kultur, das Erbe ihrer juridischen und künstlerischen Ideale ausmachen und immer noch Grundlage des Lebens und des Engagements ihrer Bürger sind.“ (SL) (Fidesdienst, 21/11/2006 - 47 Zeilen, 592 Worte)


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