OZEANIEN/AUSTRALIEN - „Nein zur Todesstrafe. Wir beten für die Seelen der Hingerichteten und engageiren uns für den Schutz des Lebens und des Friedens in der Welt“, so Bischof Joseph Grech von Sandhurst

Freitag, 13 Oktober 2006

Sandhurst (Fidesdienst) - Die Todesstrafe ist ungerecht: nur Gott hat die Macht das Leben zu geben und zu nehmen und Christen sind berufen sich immer und überall für den Schutz des Menschenlebens zu engagieren. Dies betont Bischof Joseph Grech von Sanhurst gegenüber dem Fidesdienst, in dem er an den Fall der drei Katholiken erinnerte, die in Indonesien verurteilt und hingerichtet wurden.
„Das war eine traurige Nachricht“, so Bischof Grech, „wie dies jedes Mal der Fall ist, wenn ein Todesurteil vollstreckt wird. In den australischen Diözesen haben wir Gebetswachen organisiert und ihr Leben dem Herrn anvertraut. In Australien gibt es die Todesstrafe nicht und die Menschen verurteilen diese Praxis nachdrücklich. Auch die australischen Politiker und die Regierung haben mehrmals ihre Ablehnung gegenüber der Todesstrafe geäußert. Wir sind ein Nachbarland Indonesiens, dem bevölkerungsreichsten muslimischen Land der Erde und wir wünschen uns gute Beziehungen. Wir fordern Indonesien und alle Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt au, diese Praxis, die das Menschenleben missachtet abzuschaffen.“
Außerdem, so der Bischof, „hat das Urteil und die Hinrichtung der drei Indonesier bei den Katholiken den Eindruck hinterlassen, dass sie ungerecht behandelt werden. Es wird zum Beispiel berichtet, dass Muslime für die Unruhen und die Massaker während der Zeit des Bürgerkriegs verurteilt wurde“. Abschließend betont Bischof Grech: „Wir beten für die drei Hingerichteten für ihre Familien und für ihre Angehörigen. Wir beten dafür, dass Frieden, die Gerechtigkeit und Respekt des Lebens in allen Ländern dieser Welt siegen mögen.“
In Australien wurde die Todesstrafe für allgemeine Verbrechen 1984 abgeschafft. Die Todesstrafe für Kriegsverbrechen wurde 1985 abgeschafft. Das Gesetz über Auslieferung besagt, dass niemand ausgeliefert werden darf, wenn eine Anklage erhoben wird, die mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. (PA) (Fidesdienst, 13/10/2006 - 27 Zeilen, 309 Worte)


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