AICU
Kalkutta (Fides) – „Wir bekunden unsere Solidarität mit den Gläubigen der Diözese Krishnanagar, der Erzdiözese Kalkutta und allen christlichen Gemeinschaften in Westbengalen. Wir stehen an der Seite der christlichen Santhal-Gemeinschaft, deren Anspruch, den Gottesdienst in ihrer eigenen Sprache zu feiern, ein verfassungsmäßiges Recht ist, das geschützt werden muss.“ Dies erklärt die „All India Catholic Union“ (AICU), eine Organisation indischer katholischer Laien, in einer an Fides gesendeten Erklärung und bringt dabei ihre Bestürzung über den Angriff zum Ausdruck, den eine Gruppe von Randalierern am 9. Oktober 2026 auf die katholische Kirche St. Ludwig in Jalalkhali am Stadtrand von Krishnanagar im Bundesstaat Westbengalen verübt hat.
Der Angriff unterbrach eine viertägige Bibelkonferenz, die von der örtlichen Santhal-Gemeinde der Diözese Krishnanagar organisiert worden war. An der Veranstaltung nahmen über 1.900 Gläubige teil, die aus verschiedenen Teilen des Bundesstaates angereist waren.
Augenzeugenberichten zufolge versammelte sich eine Gruppe von etwa 200 Personen in der Nähe der Kirche und skandierte provokative Parolen. Einige Personen drangen anschließend mit Bambusstangen und Ziegelsteinen bewaffnet in den Raum ein, zerstörten Dekorationen und Transparente, warfen Steine ins Gebetszimmer und griffen die Gläubigen an. Die Schutzverglasung einer Jesus-Christus-Statue wurde zerschlagen, und mindestens sechs Personen wurden verletzt. Die örtlichen Katholiken, die hinausgingen, um zu protestieren, wurden angegriffen.
Der Bischof von Krishnanagar, Nirmol Vincent Gomes, bezeichnete den Angriff als „vorsätzlich“ und als „den schwersten Gewaltakt, den seine Diözese je erlebt hat“. Die Diözese hat bei der Polizei von Krishnanagar offiziell Anzeige erstattet und dabei auf Artikel 25 der indischen Verfassung verwiesen, der die Glaubensfreiheit und das Recht garantiert, die eigene Religion frei zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten. Es wird betont, dass es sich bei den anwesenden Gläubigen ausschließlich um bereits getaufte Christen handelte; folglich ist jeder Vorwurf des „Proselytismus“ oder eines Bekehrungsversuchs unbegründet.
Im Zusammenhang mit diesem schwerwiegenden Vorfall fordert die AICU die Regierung auf, eine Untersuchung einzuleiten und den Stand aller formellen Anzeigen (FIR, „First Information Report“) offenzulegen, die im Zusammenhang mit den Gewalttaten gegen christliche Gemeinschaften erstattet wurden. Die Organisation empfiehlt zudem, sich mit den Pfarrern, Diözesen und Kirchen abzustimmen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, sofern glaubwürdige Bedrohungen vorliegen. Die AICU fordert weiter die Nationale Menschenrechtskommission, die Nationale Minderheitenkommission und die Menschenrechtskommission von Westbengalen auf, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Religionsfreiheit in jedem Bundesstaat der Union geschützt wird.
Der Vorfall in Jalalkhali, so die AICU, ist Teil eines von Feindseligkeiten geprägten Klimas, das sich nach Angaben der Organisation verschärft hat, seit die Bharatiya Janata Party im Mai 2026 die Regierung in Westbengalen übernommen hat. „Man muss sich fragen, ob die Polizei und die Landesregierung in der Lage oder willens sind, die verfassungsmäßigen Rechte der Christen und anderer Gemeinschaften zu schützen“, bemerkt Alexander Anthony, nationaler Vizepräsident der AICU, und kündigt an, dass die Organisation eine öffentliche Demonstration im Bundesstaat plane.
Anthony weist darauf hin, dass Westbengalen sich zu Chhattisgarh, Odisha und Uttar Pradesh in die Liste der Bundesstaaten einreihen könnte, die „durch häufige Vorfälle antichristlicher Gewalt gekennzeichnet“ sind, und fordert „ein öffentliches Eingreifen des Ministerpräsidenten des Bundesstaates, damit er klar zum Ausdruck bringt, dass solche Gewalttaten nicht toleriert werden“.
„Wir beobachten mit besonderer Besorgnis“, fügt er hinzu, „dass die Verantwortlichen für die Gewalttaten auf den jüngsten Regierungswechsel im Bundesstaat Bezug genommen haben.“ In Barasat haben am 12. Juli (siehe Fides 14.7.2026) Vertreter radikaler hinduistischer Gruppen die Salesianerinnen bedroht und erklärt, dass ihre Tätigkeit nun, da die Bharatiya Janata Party in Westbengalen an der Macht ist, nicht mehr erlaubt sei.“ Der Vertreter der AICU schließt mit den Worten: „Wir erinnern daran, dass die Artikel 14, 21 und 25 der Verfassung das Recht jeder Religionsgemeinschaft in Indien schützen, ihren Glauben zu bekennen und auszuüben.“
(PA) (Fides, 14/10/2026)