Accra (Fides) – Der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Paul Baffoe-Bonnie, sollte bei seinen Äußerungen zurückhaltender sein, dennoch gibt es keinen Grund, seinen Rücktritt zu fordern. So lautet zusammengefasst die Stellungnahme der ghanaischen Bischofskonferenz zu der Kontroverse, die durch die Äußerungen von Baffoe-Bonnie am 2. September 2026 während seiner Dienstbesuche beim Social Security and National Insurance Trust (SSNIT) und beim Minerals Income Investment Fund (MIIF) ausgelöst wurde.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs nahm kritisch Bezug auf die „letzten acht Jahre“, was im politischen Kontext Ghanas vernünftigerweise als Vergleich zwischen der derzeitigen und der vorherigen Regierung verstanden werden konnte. Was als Bewertung der institutionellen Arbeit gemeint sein konnte, erhielt dadurch zumindest dem Anschein nach den Charakter einer parteiischen Stellungnahme und löste heftige Kritik seitens der Opposition aus.
In einer am 6. September von ihrem Vorsitzenden, Monsignore Matthew Kwasi Gyamfi, Bischof von Sunyani, unterzeichneten Erklärung bekräftigt die Ghanaische Bischofskonferenz, dass „Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht nur eine Frage der tatsächlichen Unparteilichkeit; sie hängt auch vom sichtbaren und unmissverständlichen Auftritt der Unparteilichkeit ab. Ein Richter – und vor allem der Vorsitzende der Justiz – muss über den parteipolitischen Auseinandersetzungen stehen und auch so wahrgenommen werden.“
„Der Präsident des Obersten Gerichtshofs hat wie jeder Bürger das Recht auf seine eigenen Überzeugungen“, erklären die Bischöfe. „Die Frage ist nicht, ob er diese hegen darf, sondern ob sein öffentliches Verhalten bei der Ausübung seiner Ämter jemals Anlass zu begründeten Zweifeln an seiner Überparteilichkeit geben darf.“
Die Bischöfe sind jedoch der Ansicht, dass „Forderungen nach einem Rücktritt, die sich ausschließlich auf diese Tatsache stützen, uns im Verhältnis zur Schwere der Leichtfertigkeit unverhältnismäßig erscheinen“, auch weil „das gleiche Maß an Zurückhaltung von jedem Amtsträger verlangt werden muss, unabhängig davon, wer das Amt bekleidet oder welche Partei an der Regierung ist“.
„Wir schließen weiterhin die Justiz und all jene, die der Nation in öffentlichen Ämtern dienen, in unsere Gebete ein und beten, dass Gott unseren Führungskräften die Weisheit schenkt, der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Einheit unser aller Heimat zu dienen“, schließen die Bischöfe.
(L.M.) (Fides 8/9/2026)