ASIEN/SÜDKOREA - “Prophetische Stimme“: Bewegung für das Leben soll in großem Maßstab informieren und sensibilisieren

Donnerstag, 28 August 2025 menschenleben   abtreibung   sterbehilfe  

CBCK

Seoul (Fides) – Bischof Moon Chang-woo, Bischof von Jeju will in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Familie und Leben der Koreanischen Bischofskonferenz die „Bewegung für das Leben“ in großem Maßstab in allen Diözesen des Landes neubeleben, um „das Bewusstsein für die Mission und die Berufung zum Schutz des Lebens von Anfang bis zu seinem natürlichen Ende zu wecken” und „einen prophetischen Ruf zu erheben”, während die wichtige Frage der unveräußerlichen Achtung des menschlichen Lebens wieder in die öffentliche Debatte zurückkehrt und Gegenstand politischer Maßnahmen ist.
Die auf nationaler Ebene konzipierte „Bewegung für das Leben“ soll die verschiedenen bestehenden Initiativen in den Regionen einbeziehen, vernetzen und koordinieren, darunter unter anderem: das „Projekt für das ungeborene Leben“, das ins Leben gerufen wurde, um Müttern in Not zu helfen, nicht abzutreiben, indem ihnen katholische Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Bewegung „Life 31”, die mit verschiedenen kulturellen Aktivitäten die „Kultur des Lebens” fördert und den Respekt vor dem Leben vom Moment der Empfängnis bis zum Tod verkündet.
Bischof Moon Chang-woo besuchte am 26. August den Gesundheitsausschuss der Nationalversammlung im Parlamentsgebäude, zusammen mit Vertretern verschiedener katholischer Organisationen, wie dem Bioethikausschuss der Bischofskonferenz, dem Ausschuss für Lebensschutz der Erzdiözese Seoul, dem Katholischen Bioethik-Forschungsinstitut und der „Seongeui School of Life Sciences“ der Katholischen Universität Korea.
Im Mittelpunkt des Treffens stand die Änderung des „Gesetzes über die Gesundheit von Müttern und Kindern”, die gemeinsam von 11 Mitgliedern der Demokratischen Partei Koreas engebracht wurde. Die Änderung, deren Verabschiedung kürzlich angekündigt wurde, wurde vorgeschlagen, um die Gesetzeslücke zu schließen, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts entstanden war, das 2019 die Abtreibung für „verfassungswidrig” erklärt hatte.
Diese Änderung würde, wenn sie angenommen wird, Abtreibungen auch dann ermöglichen, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist, indem sie medikamentöse Abtreibungen erlaubt und die zuvor vorgesehenen Fälle, in denen ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch zulässig war (wie z. B. eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau), abschafft. Dies, so stellten die koreanischen Bischöfe fest (vgl. Fides 6/8/2025), beraube den Fötus vollständig seines Rechts auf Leben und ermögliche faktisch eine „uneingeschränkte Abtreibung”, unabhängig vom Alter oder von Ausnahmefällen.
In diesem Sinne, so betonten die Vertreter der katholischen Kirche, sei es notwendig, die koreanische Bevölkerung, angefangen bei den Katholiken, zu informieren und zu sensibilisieren. Pfarrer Leo Oh Seok-jun, Generalsekretär des Komitees für Lebensschutz der Erzdiözese Seoul, erinnerte daran, dass „es in der Vergangenheit viele Diskussionen zu diesem Thema gegeben hat: Wir sind gegen Abtreibung, unabhängig von der Schwangerschaftswoche. Wenn jedoch ein Gesetzentwurf zur Abtreibung vorgelegt wird, ist es wichtig, die Menschen ausführlich zu informieren und der Öffentlichkeit die Frage gut zu erklären, damit die Gläubigen und alle Menschen guten Willens den Bezug zum zentralen Wert des Lebens, nämlich der Würde des menschlichen Lebens, nicht verlieren”.
Zu der Frage des ungeborenen Lebens kommt nämlich noch die Frage des Lebensendes hinzu, die ebenfalls im Fokus der Politik steht, wie Bischof Ku Yoo-bi, Generalvikar der Erzdiözese Seoul und Vorsitzender des Bioethik-Ausschusses, während einer Veranstaltung zum Thema „Sterbebegleitung” am 28. August ebenfalls im Sitz der Nationalversammlung betonte.
Bei der Debatte, die von einigen Mitgliedern der „People Power Party“, der Kommission für Lebensschutz der Erzdiözese Seoul und dem „Catholic Bioethics Institute“ in Seoul gemeinsam organisiert wurde, erklärte der Bischof: „Die steigende Nachfrage nach Sterbehilfe und assistiertem Suizid ist heute auf den Verlust der Hoffnung auf Heilung zurückzuführen.“ „Wenn unsere Gesellschaft nur Effizienz und Produktivität betont, wird die Pflege von Patienten als Verschwendung und nutzlose Tätigkeit angesehen, was dazu führt, dass Patienten in den Tod getrieben werden.“ Bischof Ku Yoo-bi bemerkte: „Die Pflege ist das Maß dafür, wie menschlich eine Gesellschaft ist: Eine Gesellschaft, die den Kranken und Schwachen keine Pflege zukommen lässt, eine Gesellschaft, die diejenigen, die Pflege und Hilfe benötigen, zum Sterben zwingt, ist eine entmenschlichte Gesellschaft.“
Der Bischof betonte weiter: „Einem leidenden Patienten aus angeblicher ‚Barmherzigkeit‘ beim Selbstmord zu helfen, ist irreführend: Es ist eine wirklich gefährliche Verzerrung der Barmherzigkeit.“ Und er warnte: „Das Recht auf Selbstbestimmung ist letztlich ein Recht eines lebenden Menschen und kann daher nicht Vorrang vor dem Recht auf Leben haben. Der Tod darf niemals als Recht anerkannt werden.“
(PA) (Fides 28/8/2025)


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