AMERIKA/PERU - „Für die katholische Kirche steht die Unangreifbarkeit des Menschenlebens an erster Stelle … keiner kann direkt über des eigene Leben oder das Leben eines anderen entscheiden ohne dabei zu bedenken, dass er sich damit zum Herrscher über das Leben macht“: Verlautbarung der peruanischen Bischöfe gegen die Todesstrafe

Dienstag, 12 September 2006

Lima (Fidesdienst) - „Die Welt tendiert zur Abschaffung der Todesstrafe, was der Würde des Menschen und dem Plan Gottes für den Menschen und die Gesellschaft am besten entspricht“, so die peruanischen Bischöfe in einer Verlautbarung zum Thema „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und damit sie es in Fülle haben“. Die Bischofskonferenz äußert damit die eigene Position im Rahmen der Debatte zur Reform der Verfassung, die zukünftig die Todesstrafe für Menschen vorsehen soll, die Gewalt gegen Minderjährige verüben oder einen Mord an Minderjährigen begehen.
In ihrer Verlautbarung bekräftigen die Bischöfe, dass die katholische Kirche „weiterhin dafür einsteht, dass das Menschenleben geachtet werden muss, weil es heilig ist“ und „deshalb die Unangreifbarkeit des Menschenlebens verkündet, was bedeutet, dass niemand direkt über das eigene Leben oder das Leben eines anderen entscheiden kann ohne dabei zu bedenken, dass er sich dabei zum Herrscher über das Leben macht, wo doch Gott der einzige Herr über das Menschenleben ist“. Jedes Menschenleben besitze vor Gott großen Wert und dies gelte auch für das Leben eines Sünders, wie es uns Jesus Christus während seines irdischen Lebens immer wieder gezeigt hat.
„Der Staat trägt Verantwortung für den Schutz des Lebens“, so die Bischöfe weiter, „vor allem für das Leben der Schutzlosen; doch diese Verantwortung… bedeutet nicht, dort Gewalt anzuwenden, wo dies nicht wirklich notwendig ist“. Der Staat müsse „gleichsam ein juridisches System garantieren, das in der Lage ist, die festgelegten Strafen anzuwenden, die zur Wiedergutmachung der Schuld beitragen, die öffentliche Ordnung garantieren und zur Korrektur der Schuldigen beitragen.“ In diesem Sinn bekräftigen die Bischöfe, dass „dank der zunehmen angemessenen Organisation der Strafgerichte in aller Welt, ist die Tötung des Angeklagten im Fall einer absoluten Notwendigkeit, d.h. wenn der Schutz der Gesellschaft auf andere Weise nicht möglich ist, praktisch nicht mehr existent“. Trotzdem zeige die Erfahrung, dass die Anwendung der Todesstrafe „das Übel nicht auslöscht und es nie gelingen wird den Schaden wieder gut zu machen …während unsere Gesellschaft, trotz der fortschrittlichen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, nicht in der Lage ist, einen Schuldigen zu korrigieren“.
Für die Bischöfe besteht die Lösung deshalb in der Suche nach einer Politik der Prävention, die ein Bemühen bei der „Bildung der menschlichen Person und der Familien auf der Grundlage von soliden Prinzipien und Werten“ voraussetzt. „Wir appellieren an alle Menschen guten Willens“, so die Bischöfe abschließend, „vor allem an die Eltern, damit sie sich um die Erziehung ihre Kinder bemühen und dabei mit gutem Beispiel vorangehen; gleichsam laden wir alle Erziehungsexperten ein, sich mit dem Problem zu befassen und Lösungen zu finden, die wirklich der Menschenwürde entsprechen“ (RG) (Fidesdienst, 12/09/2006 - 39 Zeilen, 474 Worte)


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