AMERIKA/KOLUMBIEN - „Die katholische Kirche wird sich weiterhin für das Leben einsetzen und die eigene Position nicht ändern“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz zur Kampagne gegen die Kirche

Montag, 11 September 2006

Bogotà (Fidesdienst) - Der Ständige Ausschuss der Kolumbianischen Bischofskonferenz veröffentlichte zum Abschluss der Versammlung vom 8. und 9. September eine Verlautbarung, mit der sie auf die Kritik an der katholischen Kirche reagiert, die in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Ablehnung von Abtreibungen bei Minderjährigen laut wurde. Bei der Präsentation der Verlautbarung betonte der Vorsitzende der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Augusto Castro Quiroga von Tunja, dass „die katholische Kirche sich weiterhin für das Leben einsetzen und die eigene Position nicht ändern wird“; es sei immer notwendig, dass klare Prinzipien existieren und man den Gläubigen dabei hilft „zwischen zivilen und moralischen Gesetzen zu unterscheiden“. In der Verlautbarung befassen sich die Bischöfe mit drei Hauptthemen: Legalisierung der Abtreibung, Gewissensverweigerung, Exkommunikation.
Die Bischöfe äußern ihre Sorge hinsichtlich eines Urteils des Verfassungsgerichts, das den Gesetzgebern empfiehlt, die möglichen Fälle zu erweitern, in denen eine Schwangerschaftsunterbrechung straffrei bleibt. Sorge bereitet auch die Unterscheidung zwischen „dem Leben als in der Verfassung garantiertes Gut und dem Recht auf Leben als subjektives Recht von grundlegender Bedeutung.“
Die Bischöfe betonten, dass in keinem Lebensbereich „das Zivilgesetz das Gewissen ersetzen oder gar Normen vorschreiben darf, die die über die eigene Zuständigkeit hinausgehen, die darin besteht, das Gemeinwohl der Menschen durch die Anerkennung und den Schutz ihrer grundlegenden Rechte zu fördern.“. Deshalb sei die Gewissensverweigerung ein natürliches Recht aller Bürger, auf das sie sich berufen können, wenn das Gesetz Handlungen vorschreibt, die gegen die eigenen ethischen, politischen oder religiösen Überzeugungen eines Menschen verstoßen. Außerdem bekräftigen die Bischöfe, dass alle, die sich auf die Gewissensverweigerung berufen, dafür nicht bestraft werden oder anderen Schaden erleiden dürfen. In diesem Zusammenhang weisen sie auf den Wert von „Ärzten, Richtern und Pflegepersonal hin, die sich auf die Gewissensverweigerung berufen und sich weigern, eine Schwangerschaftsunterbrechung vorzunehmen“.
Es wird daran erinnert, dass auch im „Kirchenrechte eine Reihe von Strafen festgelegt sind, zur Prävention und Sanktion im Zusammenhang mit schweren Delikten, die von katholischen Getauften begangen werden. Zu diesen Strafen gehört auch die so genannte ‚Exkommunikation’“, die auch für den Fall der aktiven Schwangerschaftsunterbrechung vorgesehen ist (vgl. CIC Nr. 1398). Mit dieser Strafe möchte die Kirche „das Augenmerk der Kirche auf den Ernst eines Schwangerschaftsabbruchs lenken und dem Begehen eines solchen Delikts vorbeugen“.
„Wir haben volles Vertrauen“, so die Bischöfe abschließend, „dass die Verwirrung, die durch die Abtreibungsbefürwortung und die Kampagne gegen die Kirche entstanden ist, die Katholiken weiterhin die Gründe derjenigen verstehen, die sich mit Nachdruck auf die Seite des Lebens stellen“ (RG) (Fidesdienst, 11/09/2006 - 41 Zeilen., 436 Worte)


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