AMERIKA/CHILE - „Von der Qualität der Erziehung hängen die Qualität des Lebens, die Überwindung der Armut, das kulturelle Niveau und die Art des Umgangs der Bürger eines Landes untereinander ab“, so die chilenischen Bischöfe

Dienstag, 18 Juli 2006

Santiago (Fidesdienst) - Die Debatte, die derzeit in Chile und in vielen anderen lateinamerikanischen Ländern zum Thema Erziehung und insbesondere zu dem Gesetzentwurf hinsichtlich einer diesbezüglichen Verfassungsänderung, stößt in vielen Bereichen der Gesellschaft und auch in der Kirche auf großes Interesse. Aus diesem Grund hat der Ständige Rate der Chilenischen Bischofskonferenz eine Erklärung zum Thema „Erziehung, Familie und Pluralismus“ veröffentlicht, das einige Denkanstöße enthält. Das Dokument wurde am 17. Juli veröffentlicht.
Die Bischöfe unterstreichen vor allem, dass die Erziehung ein öffentliches Gut ist „das von allen Bürgern geschätzt und gepflegt werden muss“, da „von der Qualität der Erziehung die Qualität des Lebens, die Überwindung der Armut, das kulturelle Niveau und die Art des Umgangs der Bürger eines Landes untereinander abhängen“. In diesem müsse die Erziehung, die vor allem „die Aufgabe der Familie ist, die Unterstützung seitens der Gesellschaft erfahren, die sich allen Eltern zur Verfügung stellen muss, die heranwachsende Bürger großziehen“. Außerdem müsse die Person und alle ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt der Erziehung stehen: wobei es sowohl um materielle als um intellektuelle, moralische und spirituelle Bedürfnisse gehe. „In einer pluralistischen Welt ist das Konzept von der Person und ihrer Würde der Ausgangspunkt und der ethische Halt für jede Art von erzieherischem Dialog“, so die Bischöfe.
In ihrem Text erinnern die Bischöfe an das unveräußerliche Recht auf „eine Erziehung, die dem eigenen Ziel und dem eigenen Charakter entspricht und der Kultur und den Traditionen des Heimatlandes angemessen ist“. In diesem Sinn vertreten die Bischöfe die Ansicht, dass der Staat „“dafür sorgen muss, dass alle Bürger einen angemessenen Zugang zur Kultur und zur lebendigen Teilnahme an deren Werte sowie eine Angemessene Vorbereitung auf die Erfüllung der eigenen Bürgerrechte und -pflichten haben“.
Ein weiterer Punkt, den die Bischöfe in ihrer Erklärung ansprechen, ist die Unterrichtsfreiheit und die Rolle des Staates unter Anbetracht der Tatsache, dass die Eltern über die Erziehung der eigenen Kinder entscheiden sollten, „von der sie der Ansicht sind, dass sie den eigenen Werten, die sie für unverzichtbar halten, am meisten entspricht“. Dieses Recht „sollte vom Staat entschieden garantiert werden“. „Keinem Bereich der Erziehung“, so die Bischöfe weiter, „auch nicht dem eigenen Staat steht es zu, sich das Privileg zu nehmen, ausschließlich über die Erziehung der Ärmsten zu entscheiden, ohne damit wichtige Rechte zu verletzen“.
Die Bischöfe erinnern abschließend an die religiöse und moralische Erziehung in den Schulen „als wesentlichen Bestandteil der Erziehung, die jedem Menschen und der ganzen Gesellschaft angeboten werden sollte“. Schließlich bitten die Bischöfe die staatlichen Behörden darum, den Familien das Recht zu garantieren, „ihren Kindern in den Schulen eine Erziehung zu gewährleisten, die ihren moralischen und religiösen Prinzipien entspricht“. (RG) (Fidesdienst, 18/07/2006 - 38 Zeilen, 463 Worte)


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