EUROPA/SPANIEN - „Der menschliche Embryo wird rechtlich weniger geschützt als die Embryonen mancher geschützter Tierarten“: Verlautbarung der spanischen Bischöfe zum neuen Gesetz zur künstlichen Reproduktion

Montag, 3 April 2006

Madrid (Fidesdienst) - Zum Abschluss der 86. Vollversammlung der Spanischen Bischofskonferenz veröffentlichten die Bischöfe eine Verlautbarung mit dem Titel „Richtlinien zur Gesetzeswidrigkeit der künstlichen Reproduktion bei Menschen und zu den ungerechten Praktiken, die von den diesbezüglichen Gesetze legalisiert werden“. In ihrem Dokument denunzieren die spanischen Bischöfe die schwerwiegenden Folgen dieses Gesetzes zur künstlichen Reproduktion (LRA). Vor allem bekräftigen die Bischöfe, dass die künstliche Herstellung von menschlichen Wesen in Laboren der Würde des Menschen widerspreche, da dies erforderte, das „Kinder nicht hergestellt sondern gezeugt werden“. Die Zeugung, die ein Ergebnis zwischenmenschlicher Beziehungen und kein instrumenteller Vorgang ist, „entspricht der Menschenwürde des gezeugten Kindes, dass als ein Geschenk der gegenseitigen Hingabe der Eltern zur Welt kommt und nicht als ein Produkt, das von technischen Instrumenten hergestellt wurde“. Außerdem begünstige die „instrumentelle Herstellung von menschlichen Wesen die „Verdinglichung“ der Kinder“ mit den aktuelle Folgen, die diese bereits mit sich bringe, wie zum Beispiel das ethische und menschliche Problem vieler überflüssiger Embryonen und deren zukünftiger Nutzung.
„Der Embryo“, heißt es in dem Dokument der Bischöfe, „verdient den Respekt, der einer menschlichen Person gebührt, da es sich nicht um ein Ding und auch nicht um eine reine Ansammlung lebendiger Zellen handelt, sondern um das erste Stadium der Existenz eines menschlichen Wesens“. In diesem Sinn bekräftigen die Bischöfe mit Nachdruck, dass der Begriff „Prä-Embryo“ - der im Gesetzestext für weniger als 14 Tage alte Embryonen benutzt wird - keinerlei „wissenschaftliche und philosophische Grundlage“ hat sondern es sich dabei um eine „gesetzliche Finte“ handle.
In ihrem Dokument sprechen die Bischöfe ein weiteres mit der neuen gesetzlichen Regelung in Verbindung stehendes Problem an: die Herstellung von menschlichen Embryonen nicht nur für die künstliche Befruchtung, sondern auch für die Forschung und die Industrie. Das Gesetz sehe keine „wirksame Einschränkung für die Herstellung von Embryonen in Laboren fest und stellt keinerlei Bedingungen für die Nutzung zu Forschungszwecken auf“. Es verbiete auch nicht den „Handel mit Prä-Embryonen“ oder „die Nutzung zu kosmetischen oder ähnlichen Zwecken“.
Aus diesem Grund beklagen die Bischöfe: Der menschliche Embryo wird rechtlich weniger geschützt als die Embryonen mancher geschützter Tierarten“. Außerdem sei das neue Gesetz de facto eine Legalisierung „neuer Formen der Eugenethik, da dieses Vorgehen zu therapeutischen Zwecken für Dritte“ erlaubt sei, und nur das Klonen zu reproduktiven Zwecken verboten werde, weshalb „es andere Varianten des Klonens, d.h. das so genannte therapeutische Klonen, erlaubt“.
Die Bischöfe bekräftigen abschließend, dass die Kirche diese Praktiken als gesetzeswidrig betrachte und diese Position vertrete auch wenn dies eine gewisse Minderung der Popolarität mit sich bringe, da sie die Pflicht besitze „die Rechte jedes Menschen zu schützen, vor allem, wenn dieser schwach ist oder nicht in der Lage, sich selbst zu schützen und insbesondere wenn es darum geht, das Recht auf Leben zu schützen.“ (RG) (Fidesdienst, 03/04/2006 - 43 Zeilen, 474 Worte)


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