EUROPA/SPANIEN - Gesetz zur künstlichen Fortpflanzung verabschiedet: „Dieses macht ungeborenes Kinder zu Forschungsmaterial und Waren, die den wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen und bestimmter wissenschaftlicher Kreise ausgesetzt sind“

Freitag, 24 Februar 2006

Madrid (Fidesdienst) - Im Zusammenhang mit der Billigung des Gesetzes zur „Künstlichen Reproduktionstechnik bei Menschen“ (LRHA) durch das Spanische Parlament wurde von verschiedenen Seiten auf die schwerwiegenden Folgen dieses Gesetzes hingewiesen. Es handelt sich um ein Gesetz, das in vielen Teilen gegen die Gesetze der Natur verstößt, zum Beispiel erlaubt es die „Produktion“ von menschlichen Wesen; es wirt willkürlich festgelegt, wer es verdient als Person zu betrachtet werden und wer nicht; manipuliert wird auch der Sprachgebrauch zur Manipulation des Bewusstseins und des Rechtsempfindens; das Gesetz ist ein gefährlicher Präzedenzfall für die Einführung des Prinzips nach dem der Zweck die Mittel heiligt; menschliches Klonen ist nicht mehr ausgeschlossen, denn das Gesetz erlaubt das Klonen zu therapeutischen Zwecken; das willkürliche Manipulieren des Lebens umfasst auch die Befruchtung von tierischen Eizellen mit menschlichem Samen, was zu unvorhersehbaren Folgen führen kann.
Die Organisation „Hay alternativas“ definiert das neue Gesetz als „weltweit aggressivstes Gesetz gegen die Bioethik“ und betont, dass es sich in Wirklichkeit um ein „Instrument des Todes“ und um einen „wissenschaftlichen Rückschritt“ handelt. „Mit diesem Gesetz“, so Dr. Gador Joya, der Sprecher der Organisation, „wird das ungeborene Leben zum Versuchsmaterial und ist den wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen und bestimmter wissenschaftlicher Kreise ausgesetzt“. Der stellvertretende Vorsitzende des Spanischen Familienforums (FEF), Benigno Blanco, bezeichnet das Gesetz als „eindeutigen Rückschritt beim Schutz des Lebens in seiner ersten Entwicklungsphase“. In einer Verlautbarung teilt das FEF mit, dass „dieses Gesetz das Recht auf Leben wissenschaftlichen Versuchen und technologischem Missbrauch unterordnet“. Spanien werde zu einem der europäischen Länder, in denen das Leben des menschlichen am wenigsten geschützt ist. Dabei verzichte der Gesetzgeber auf jede Art ethischer Betrachtung zugunsten der reinen technologischen Entwicklung.
Der Vorsitzende des Institutes für Familienpolitik, Eduardo Hertfelder, beklagt, dass „der Gesetzgeber eigentlich das menschliche Embryo schützen sollte, aber im Gegenteil nicht nur dessen Rechte nicht anerkennt, sondern es sogar eliminiert“. Die Organisation „Freischaffende für Ethik“ bezeichnet das Gesetz als Verstoß gegen die Menschenwürde und bekräftigt, dass mit dessen Billigung „von nun an darüber entschieden werden kann, ob ein Embryo geboren werden soll oder ob es zerstört wird, oder, ob es in der ersten Phase seiner Entwicklung getötet oder zu Forschungszwecken benutzt wird.“
„Die von der Regierung und den Medien zum LRHA verbreiteten Informationen sind unter anderem ein weiteres eindeutiges Beispiel dafür, welcher Manipulation wir im Bereich der Information ausgesetzt sind“, lautet der Vorwurf der Organisation für die Förderung der Familie (PROFAM): „Das Klonen von menschlichen Wesen zu therapeutischen Zwecken und für die Forschung wird als fortschrittlich dargestellt ohne dabei darauf hinzuweisen, dass diese Praxis die Würde des Menschen in seiner ersten Lebensphase nicht respektiert.“ (RG) (Fidesdienst, 24/02/2006 - 40 Zeilen, 452 Worte)


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