EUROPA/SPANIEN - Sollte das Gesetz nicht geändert werden, wird es in die Geschichte als eines der Gesetze eingehen, das erstmals in der Welt das therapeutische Klonen legalisiert und damit dem Klonen zu Fortpflanzungszwecken den Weg ebnet. Spanische Bischöfe zum „Gesetz zu den Techniken der künstlichen Befruchtung“

Montag, 13 Februar 2006

Madrid (Fidesdienst) - Die spanischen Bischöfe bringen in einer vom Exekutivausschuss der Bischofskonferenz veröffentlichten Verlautbarung ihre Sorge hinsichtlich des so genannten „Gesetzes zu den Techniken der künstlichen Befruchtung bei Menschen“ zum Ausdruck, das in kürze vom spanischen Parlament verabschiedet werden soll. „Wirtschaftliche und politische Interessen, die dabei eine Rolle spielen, behindern eine ausgewogene Debatte zu einem so wichtigen Thema“, so die Bischöfe. Obschon es den Bischöfen bewusst ist, dass ihre Anklage von vielen als „religiöses Vorurteil einer dem wissenschaftlichen Fortschritt feindlich gesinnten Gruppe“ betrachtet wird, möchten die Bischöfe zu diesen schwerwiegenden Angriffen gegen das menschliche Wesen nicht schweigen, denn nur auf diese Weise können sie ihrer Pflicht nachkommen, „das Evangelium des Lebens zu verkünden und der Gesellschaft einen wahren Dienst zu leisten“.
„Die Techniken, die die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Eltern bei der Fortpflanzung ersetzen soll, entsprechen nicht der Menschenwürde und schaden den Menschen sehr, einschließlich schwerer Angriffe gegen das beginnende leben, d.h. gegen die Kinder“, so die Bischöfe. Indem sie auf die problematischen Aspekte des Gesetzes hinweisen, vertreten sie die Ansicht, dass „sollte das Gesetz nicht geändert werden, es in die Geschichte als eines der Gesetze eingehen wird, das erstmals in der Welt das therapeutische Klonen legalisiert und damit dem Klonen zu Fortpflanzungszwecken den Weg ebnet“. Auf diese Weise, so die Bischöfe weiter, „wird die Produktion von menschlichen Embryonen nicht nur für die Reproduktion erlaubt, sondern auch als reines Untersuchungsmaterial. Damit wird die Kommerzialisierung, der Handel und die industrielle Nutzung menschlicher Embryonen ermöglicht, die als Überschuss bezeichnet werden“, da das Gesetz weder die Forschung noch die Zahl der hergestellten Embryonen auf irgendeine Weise einschränkt.
Unter anderen Problemen weisen die Bischöfe auch darauf hin, dass das Gesetz eine eugenetische Auswahl ermögliche, bei der so genannte „medizinische Kinder“ produziert werden, d. h. „Kinder, die zu bestimmten therapeutischen Zwecken zur Welt kommen“. Ebenfalls möglich sei die Befruchtung von tierischen Eizellen mit menschlichem Sperma, „eine Praxis mit unvorhersehbaren Folgen, die von verschiedenen internationalen Vereinbarungen geächtet wird“. Angesichts einer derart besorgniserregenden Situation ermutigen die Bischöfe zur „Ablehnung“ dieses Gesetzes, da man nicht auf die Befürwortung von Menschenwürde und Gerechtigkeit verzichten dürfe. (RG) (Fidesdienst, 13/02/2006 - 36 Zeilen, 389 Worte)


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