EUROPA/SPANIEN - Immer mehr Bischöfe unterstützen die Kundgebung vom 12. November zum Schutz der Erziehungsfreiheit: „Die Bischöfe stellen sich auf die Seite der Eltern und damit auf die Seite des Lebens und der Freiheit“

Freitag, 11 November 2005

Madrid (Fidesdienst) - Viele Bischöfe äußern sich in offiziellen Stellungnahmen zum Schutz der Erziehungsfreiheit und unterstützen die Kundgebung, die am 12. November in Madrid stattfinden wird.
Erzbischof Francisco Gil Hellin betont in seinem Schreiben mit dem Titel „Die Kundgebung vom 12. November: Es geht um etwas sehr Schlimmes“, dass es um etwas Schlimmes gehen muss, wenn eine friedliche Gruppe, die keine Absicht hat, die öffentliche Ordnung zu stören, beschließt, „auf die Straße zu gehen“. „Die Regierung will nicht nur der Stimme der Eltern nicht Gehör schenken, wenn es um den Religionsunterricht für die eigenen Kinder geht, sondern sie will diesen die eigenen Vorstellungen aufzwingen“, so der Erzbischof zur gegenwärtigen Situation, „Es ist nicht genug, das sie ständig Hindernisse schafft und die spanische Familienförderung zu der schlechtesten in ganz Europa gehört, sondern man möchte nun auch noch eine bestimmte staatsbürgerliche Ausbildung vorschreiben, die der Vorstellung der Eltern widerspricht“. Eltern hätten einen Anspruch auf die religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder, so Erzbischof Gil Hellin, und dieses Recht dürfe nicht vom Staat gestrichen werden, sondern es müssten viel mehr Garantien geben, die die Voraussetzungen für die Ausübung eines solchen Rechts sichern. „Nur eine totalitäre und diktatorische Politik würde versuchen, die Eltern zu übergehen“, klagt der Erzbischof in seinem Schreiben.
Erzbischof Augustin Garcia-Gasco von Valencia bekräftigt hingegen ins einem Hirtenbrief: „Wenn die Regierung ihre Sicht der Dinge aufdrängen will und die christliche Familie und ihre Erziehungspläne behindern will, dann ist es unvermeidlich, dass die Familien, das zum Ausdruck bringen, was sie in einer Demokratie zum Ausdruck bringen müssen. Die Bischöfe stellen sich auf die Seite der Eltern und damit des Lebens und der Freiheit“.
Erzbischof Fernando Sebastian von Pamplona erinnert daran, wie wichtig es sei, dass „die Gesellschaft sich Gehör verschafft, indem sie ein wahrhaft demokratisches Erziehungskonzept verteidigt, dass sich in den Dienst der Überzeugungen und Wünsche der Gesellschaft stellt und nicht in den Dienst der Ideologie einer momentanen Regierung“. Als besonders negativ an dem neuen Gesetzentwurf zur Erziehung betrachtet Erzbischof Sebastian „die Auffassung, dass es sich bei der Erziehung um eine öffentliche Dienstleistung und ein vorrangiges Recht des Staates und damit um ein staatliches Monopol oder eine staatliche Konzession handelt“. Dies setze eine „sehr autoritäres Konzept von der Erziehung voraus“.
„Wir Bischöfe üben unser Recht aus und erfüllen unsere Pflicht, wenn wir uns zu diesem Organischen Gesetz zur Erziehung äußern, denn es stehen viele und sehr wichtige Werte auf dem Spiel“, so Bischof Sanchez Gonzalez von Sigüenza-Guadalajara. Die größte Sorge der Bischöfe ist der Schutz der Freiheit und die Tatsache, dass „der Staat auf diese Weise eine vorherrschende und praktisch exklusive Rolle einnimmt und die Eltern und andere Institutionen nur eine zweitrangige Bedeutung haben“.
Nach Ansicht des Primas von Spanien, Erzbischof Antonio Canizares von Toledo besteht der Nachteil des neuen Gesetzes vor allem darin, dass „der Religionsunterricht keinen angemessenen akademischen Status hat“, Außerdem „schützt das Gesetz nicht auf angemessene Weise das Recht der Privatinitiative bei der Schaffung und Verwaltung von Bildungseinrichtungen und bietet keine Garantien für das Recht der Eltern auf eine freie Entscheidung bei der Auswahl der Schulart für ihre Kinder“. Deshalb „müssen Eltern, wenn man ihnen keine Gehör schenkt, auf andere mögliche und juridisch vorgesehene Mittel, wie zum Beispiel Kundgebungen, zurückgreifen“. Die spanischen Eltern haben unterdessen im Rahmen einer Protestkampagne auch drei Millionen Unterschriften gesammelt, die bisher auf keine Weise berücksichtigt wurden. (RG) (Fidesdienste, 11/11/2005 - 49 Zeilen, 583 Worte)


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