EUROPA/SPANIEN - „Die Familie ist genießt größeres Ansehen als dies Recht und juridische Ordnung anerkennen. Im gegenwärtigen Moment sind wir alle für den Aufbau der Zukunft Verantwortlich“, so der stellvertretende Präsident des Spanischen Familienforums, Benigno Blanco

Dienstag, 26 Juli 2005

Madrid (Fidesdienst) - Der Jurist und stellvertretende Präsident des Spanischen Familienforums (FEF), Beningno Blanco, erläutert die gegenwärtige Situation in Spanien mit Blick auf die Themen ehe und Familie und die Initiativen, die nach der Legalisierung der so genannten „Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts“ geplant sind.
„In Spanien werden 8,9 Millionen Eheschließungen registriert und dies ist zeugt davon, das viele Männer und Frauen heiraten wollen“, so Benigno Blanco, „während die Scheidungsrate bei etwa 20% liegt. Das heißt dass 80% der Ehen ein ganzes Leben lang dauern. Spanien gehört zu den Ländern der Europäischen Union mit der höchsten Geburtenrate, die in Familien zur Welt kommen, in denen die Eltern verheiratet sind. Normalerweise tendieren auch Eltern unehelich geborener Kinder dazu, später zu heiraten. Deshalb ist die Familie im wirklichen Leben der Gesellschaft sehr angesehen. Die Gesetze versuchen das Institut Ehe bedeutungslos und unerkenntlich zu machen, doch im wirklichen Leben wird es von den Menschen weiterhin geschätzt.“
Zum gegenwärtigen Protest gegen die spanische Regierung erklärt Benigno Blanco: „Das FEF hat die „Partido Popular“ gebeten eine Berufungsklage beim Verfassungsgericht einzulegen, weil wir davon überzeugt sind, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und es gibt ausreichend Beweise, um dies zu bezeugen.“ Auch verschiedene Richter haben bereits Berufungsanträge eingereicht. „Wenn ein Richte in einer Verhandlung auf der Grundlage eines Gesetzes entscheiden muss, dass er für verfassungswidrig hält, hat er das Recht, die Verhandlung zu unterbrechen und beim Verfassungsgericht ein Urteil zu erbitten, das prüft, ob das Gesetz verfassungsmäßig ist oder nicht.“ Eine Juristin aus Denia (Alicante, Spanien), die sich weigerte, zwei Frauen zu verheiraten, hat der am 20. Juli eine solche Verfassungsklage eingereicht. Benigno Blanco erklärt: „Dies wird bestimmt nicht der einzige Fall bleiben, in dem sich ein Richter nach der Verfassungsmäßigkeit fragt“.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem Schutz der Ehe ist die Frage der Gewissensverweigerung, „die ein von der Verfassung garantiertes Recht ist und deshalb auf konkrete Fälle angewandt werden kann, obschon es keine gesetzlichen Regelungen zur Gewissensverweigerung gibt. Jeder Richter, Bürgermeister oder Standesbeamte kann sich auf die Gewissensverweigerung berufen.“, so der stellvertretende Vorsitzende des FEF. „Gewissensverweigerung und Verfassungsklagen tragen deshalb dazu bei, dass die Debatte in Spanien noch offen bleibt, damit das Verfassungsgericht endgültig darüber entscheiden kann, ob dieses Gesetz beibehalten werden soll oder nicht. Ich vertraue darauf, dass das Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt, weil es gegen die Verfassung verstößt.
Abschließend äußert sich Benigno Blanco zur gegenwärtigen Epoche, die er als „besonders begeisternd“ beschreibt: „Wir leben in einer ganz besonderen Zeit, aber auch in einer Zeit, in der die Ereignisse alle zur Verantwortlichkeit rufen. Wir sind alle für den Aufbau der Zukunft verantwortlich. Da alles in Frage steht, ist die individuelle Verantwortlichkeit für den Schutz der eigenen Überzeugungen Ausschlag gebend dafür, wie die Zukunft aussehen wird“. (RG) (Fidesdienst, 26/07/2005 - 43 Zeilen, 488 Worte)


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