EUROPA/SCHWEIZ - Am 5. Juni findet in der Schweiz eine Volksabstimmung statt, bei der auch über registrierte Partnerschaften für homosexuelle Paaren abgestimmt wird. „Eine Nachbildung des Institutes Ehe, die wir nicht akzeptieren können“, so der Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz

Freitag, 3 Juni 2005

Freiburg (Fidesdienst) - Am Sonntag, den 5. Juni wird in der Schweiz ein Referendum stattfinden, bei der zum einen über das Abkommen von Schenken mit der Europäischen Union und zum Anderen über den „Zivilpakt der Solidarität“ für gleichgeschlechtliche Paare abgestimmt wird. Sollten die wahlberechtigten Bürger mit Ja stimmen, wird es im ganzen Land zukünftig eine juridische Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare geben und die Kantone, die diesbezüglich bereits über eine eigene Gesetzgebung verfügen, werden diese den Bundesgesetzen anpassen müssen. In der Schweiz gibt es derzeit für registrierte Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren die Formel des so genannten „Zivilpakts“.
„Der Gesetzentwurf, über den abgestimmt werden soll, wird bereits seit zwei bis drei Jahren vorbereitet“, so der Sekretär der Schweizer Bischofskonferenz, Prälat Angell Rickenmann, im Gespräch mit dem Fidesdienst. „Von Anfang an haben die Bischöfe darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf dem Institut Ehe sehr ähnlich ist und deshalb abgelehnt wird“, so Prälat Rickemann. Abgesehen von der Adoption, der künstlichen Befruchtung und der Namenswahl stimmt das Gesetz mit dem Institut Ehe, wie es in unserem Staat verstanden wird, überein. Deshalb handelt es sich ganz offensichtlich um eine Nachbildung des Institutes Ehe. Dies können wir nicht befürworten, weil der neue Gesetzesentwurf das Institut der Ehe nicht genügend schützt“.
Mit dem Thema befassten sich auch die Teilnehmer der Versammlung der Generalsekretäre der europäischen Bischofskonferenzen in St. Gallen (vgl. Fidesdienst vom 1. Juni 2005). „Es gibt in Europa kein einheitliches Modell, obschon eine allgemeine Tendenz zur Legalisierung solcher Lebensgemeinschaften besteht. In Spanien gibt es zum Beispiel eine einzige Regelung die für alle gilt: sowohl für die Ehe zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts als auch für homosexuelle Paare oder solche, die sich aus steuerlichen Gründen für eine solche Lebensgemeinschaft entscheiden. In Holland gibt es unterschiedliche Bestimmungen, je nach Art der Lebensgemeinschaft. Das schweizerische Modell ist ein Mittelweg: es ist nicht so radikal wie das spanische aber auch nicht so differenziert wie das holländische. Es ist in dem Sinn ein gemischtes System, als es leicht von der Ehe abweicht, doch es ist ganz eindeutig eine Nachbildung der Ehe und genau hier liegt das Problem“.
Die Bischöfe äußerten sich offiziell zur Volksabstimmung vom kommenden 5. Juni in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29. April 2005 mit dem Titel: „Eine verfehlte Lösung für ein echtes Problem“. In ihrem Dokument weisen die Bischöfe darauf hin, dass sie den Gesetzentwurf ablehnen weil sie ihn für „gesellschaftspolitisch bedenklich halten“, da diese eheähnliche Institution „ohne genügenden Grund eine Gruppe von betroffenen Personen gegenüber anderen privilegiert“ und sie „trotz einiger einschränkender Bestimmungen offensichtlich dem Institut Ehe nachgebildet ist“. Deshalb betonten die Bischöfe abschließend, dass sie „eine eheähnliche Institution, die eine Personengruppe ohne die staatstragende Funktion der Ehe und Familie privilegiert, nicht befürworten.“
Nach Ansicht von Prälat Rickemann ist die Situation in der Schweiz beispielhaft für die allgemeine Situation in Europa, „denn unsere Gesellschaften sind heute sehr geschwächt, es gibt Defizite, was eine anthropologische Vision vom Menschen als solchen anbelangt. Dem gegenüber steht eine gewissen materialistische Vision vom Menschen, Auf der anderen Seite tendiert die Entwicklung unserer Gesellschaften zu einer Auflösung der Werte der christlichen Menschenlehre, denn diese wird als zu einschränkend oder wenig wirksam und nicht auf der Höhe der Erfordernisse des heutigen Menschen betrachtet. Ganz offensichtlich gelingt es homosexuellen Gruppen eine Lobbyarbeit umzusetzen, die die Schaffung solcher so genannter „Antidiskriminierungs“-Gesetze unterstützt, wie sie in verschiedenen Länder vorbereitet werden“. (RG) (Fidesdienst, 03/06/2005 - 49 Zeilen, 587 Worte)


Teilen: