EUROPA/SPANIEN - „Ehe zwischen Homosexuellen“ - Eine Verlautbarung der Spanischen Bischofskonferenz zur Frage der Gewissensverweigerung: „Wenn man sich unsittlichen Bestimmungen widersetzt, die der Vernunft widersprechen, dann wendet man sich damit gegen niemanden, sondern man steht vielmehr für die Liebe zur Wahrheit und das Wohl jedes Menschen ein“

Samstag, 7 Mai 2005

Madrid (Fidesdienst) - „Es ist unsere Pflicht, uns klar und deutlich zu äußern, wenn es darum geht, dass in Spanien mit einer gesetzlichen Bestimmung ohnegleichen, die die grundlegenden Rechte der Ehe und der Familie, der Jugendlichen und der Erzieher verletzt, ein Rückschritt auf dem Weg der Zivilisation gemacht wird“, so die spanischen Bischöfe in einem Schreiben des Exekutivausschusses der Spanischen Bischofskonferenz, das am 6. Mai veröffentlicht wurde. In ihrer Verlautbarung mit dem Titel „Zur Gewissensverweigerung angesichts eines zutiefst ungerechten Gesetzes, das die Institution Ehe beeinträchtigt“, bezeichnen die Bischöfe die neue Gesetzgebung zur Ehe als „offensichtliche Ablehnung grundlegender anthropologischer Daten und wahre Umwälzung der für die soziale Ordnung grundlegenden Prinzipien“.
„Angesichts der eventuellen bevorstehenden Billigung eines ungerechten Gesetzes“, so die Bischöfe, „müssen wir uns erneut mit den Folgen befassen, die ein solche Gesetz mit sich bringen würde“. Nach Ansicht der Bischöfe „beeinträchtigt“ dieses Gesetz „die Institution Ehe“ und ist in Wirklichkeit eine „legale Fälschung der Ehe“, die vor allem bei den Kindern, die von solchen Paaren adoptiert werden können, enormen Schäden verursacht.
Für die Bischöfe hätte das Gesetz, das verabschiedet werden soll „nicht tatsächlichen Gesetzescharakter, da gegen die Vernunft und die sittlichen Normen verstößt“ und „das Bürgerrecht nicht ohne den Verlust der Gewissenspflicht im Widerspruch mit der Vernunft stehen kann“. Außerdem betonten die Bischöfe, dass Katholiken „sich klar und entschieden widersetzen sollen und jeder sich dabei auf das eigene Gewissen berufen kann. Die demokratische Ordnung wird das Recht auf Gewissensfreiheit respektieren und deren Ausübung garantieren müssen“. Abschließend unterstreichen die Bischöfe: „Wenn man sich unsittlichen Bestimmungen widersetzt, die der Vernunft widersprechen, dann wendet man sich damit gegen niemanden, sondern man steht vielmehr für die Liebe zur Wahrheit und das Wohl jedes Menschen ein“ (RG) (Fidesdienst, 07/05/2005 - 30 Zeilen, 326 Worte)


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