VATIKAN - „Die de facto-Lebensgemeinschaften sind der erste Schritt zur allmählichen Zerstörung der Institution Familie, die ein wertvolles gemeinsames Gut der Völker und Erbe der Menschheit ist“. Interview mit Kardinal Alfonso Trujillo, Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie

Montag, 2 Mai 2005

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Anlässlich der gegenwärtigen Situation in Spanien, wo die Familie durch eine Reihe von verschiedenen Regierungsmaßnahmen systematische bedroht wird, wie zum Beispiel eine Änderung des Bürgerrechts, die „Ehen“ für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht und diesen die Adoption von Kindern erlaubt, sowie die Änderung des Scheidungsgesetzes und die kostenlose Verteilung von Abtreibungspillen in den Gesundheitseinrichtungen des Landes, sprach der Fidesdienst mit dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Familie, Kardinal Alfonso Lopez Tujillo.

Eminenz, wie schätzen Sie die jüngsten Gesetzesentwürfe zur „gleichgeschlechtlichen Ehe“ und zur Änderung des Scheidungsgesetzes, der derzeit in Spanien verabschiedet wird, ein?
Ich habe mich in diesen Tagen bereits mehrmals zur Situation der Familie und des Lebens in verschiedenen Ländern geäußert. Grund dafür war die falsche Auslegung der Bedeutung einer parlamentarischen Mehrheit und der Gesetze, die verabschiedet werden können. Zu den ältesten und wichtigsten Traditionen die uns überliefert wurden, gehört der Ausdruck, dass Gesetze, die nicht richtig sind als ungerechte Gesetze bezeichnet werden, denn es fehlt ihnen an Gerechtigkeit.
Der heilige Thomas bekräftigt „lex injusta non obligat“. Das heißt, dass wenn ein Gesetz nicht zum Wohl der Integrität des Menschen und der Gesellschaft gelangt, sondern diesen von außen auferlegt werden, dann kann dies zur Zerstörung einer natürlichen und so zentralen Institution in der Kirche und der Gesellschaft, wie dies die Familie ist, führen. Wir sollten uns an den Brief an Diogenes erinnern, wo es heißt, dass die Christen den anderen in allen Dingen ähnlich sind: wie sie essen, wie sie sich kleiden aber sich in einem von ihnen unterscheiden: das eheliche Bett ist nicht das gleiche. Das heißt, dass das Bett der Ort der treuen, ausschließlichen ehelichen Liebe ist, die bis zum Tod dauert; es ist der Ort, wo, für das Leben offen, Kinder gezeugt werden können. Es ist bringt also jene Eigenschaft und Bedeutung der Ehe aus, die auch in der Humanae Vitae erwähnt werden: Die Bedeutung der Gemeinschaft und die Bedeutung der Zeugung.
Aus diesem Grund ist die Legalisierung so genannter „de facto“-Lebensgemeinschaften, die einige Parlamente beschlossen haben oder derzeit beschließen, wie zum Beispiel in Spanien, der erste Schritt, wenn es darum geht, Probleme anzugehen, die die Situation verschlechtern und damit die Institution Familie, ein wertvolles gemeinsames Gut der Völker und ein Erbe der Menschheit allmählich zu zerstören. Im Brief an Diogenes heißt es auch, dass den Kindern kein Schaden zugefügt werden soll, insbesondere dass sie nicht abgetrieben werden sollen und dass ihr Leben geschützt werden muss.
Dies beiden großen Prinzipen sind für die Kirche von zentraler Bedeutung, sie sind etwas Wesentliches, von Gott gewolltes, ein seit der Schöpfung bestehender heiliger Plan, wie es auch im Matthäus-Evangelium heißt (vgl. Kap. 19). Dies ist nicht unsere Erfindung, sondern es gehört zum heiligen Plan des Schöpfers zum Wohl der Menschheit. Manchmal sagt man: „Was tun wir Böses?“ Gerade wenn es um Dinge geht, die der Kirche am Herzen liegen und für die sie in den verschiedenen Epochen der Geschichte leiden musste. Heute ist das Problem schlimmer und Schritt um Schritt, sind wir zu den „de facto“-Lebensgemeinschaften gelangt, die einen juridisches Trugbild darstellen. Diese Gemeinschaften bringen weder den Kindern noch den Partnern etwas, sie bringen keinerlei Stabilität und haben keinen Wert vor Gott, doch sie erheben Anspruch auf alles, was der wahren Ehe eigen ist.
Die „de facto“-Lebensgemeinschaften bringen nichts. Es wird als Fortschritt dargestellt, was im Grunde einen moralischen Rückschritt bedeutet. Das Problem hat sich verschlimmert, weil diese paare als Alternative zur Ehe dargestellt werden, doch seit den Anfängen der Menschheit und der Zivilisation hat es nie eine Ehe gegeben, die nicht eine Gemeinschaft der Liebe und des Lebens zwischen einem Mann und einer Frau gewesen wäre. Die ganze Geschichte bestätigt dies, und die großen Anthropologen sind sich einig, dass nie etwas Ähnliches bekannt war.

Was liegt Ihrer Meinung nach diesem Vorgehen zugrunde, das das Konzept von der Ehe verdreht?
Um eine „Ehe“ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu ermöglichen, musste die Definition der Ehe geändert und verfälscht werden. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass eine Familie so etwas tut. Indem die Definition geändert wird und es heißt, dass eine Ehe eine Gemeinschaft zwischen zwei Partnern ist, wobei man nicht ausdrücklich erklärt, dass diese unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. Man macht uns glauben, dass dies ein Recht der Familie ist und kein Schaden. Doch welche Person, mit einer grundlegenden anthropologischen Bildung, hat in der Kulturgeschichte der Menschen oder im juridischen Gedankengut so etwas je behauptet? Nehmen wir zum Beispiel irgendein Wörterbuch, gleich welcher Sprache, so wurde der Begriff Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau bezeichnet. Deshalb widerspricht dies ganz einfach dem gesunden Menschenverstand und jeglichem Rechtsprinzip. Viele haben sich über die Position der Kirche bezüglich der Familie gewundert und dabei nicht in Betracht gezogen, dass das Konzept von der Familie ein gemeinsames Erbe der Menschheit darstellt. In Spanien haben zum Beispiel Muslime, Juden und Vertreter anderer Religionen gemeinsam öffentlich protestiert, da die wahre Ehe ein gemeinsames Erbe der Menschheit und der Religionen ist.
Ich muss vor Gott und entsprechend meiner Sendung diesem Prinzip treu bleiben: die Ehe kommt von Gott, sie ist eine natürliche Institution des Schöpfers zum Schutz der wahren Liebe, zum Schutz der Kinder und zum Schutz der Eheleute. Andernfalls wären die Eheleute dazu ermächtigt, niemandem zu glauben, denn es würde die Untreue institutionalisiert, vielmehr wird von höchster Stelle die höchste Untreue institutionalisiert, denn es geht um eine Gemeinschaft, die weder vor der Gesellschaft noch vor Gott bestehen kann.
Die Voraussetzungen dafür, dass es soweit kommen konnte, wurden seit langem geschaffen und zwar durch die so genannte „Geschlechtertheorie“: das Geschlecht ist nicht etwas, dass dem menschlichen Wesen eigen ist, es ist weder eine innere Eigenschaft noch von grundlegender Bedeutung, obschon die Genetik das Gegenteil beweist. Es wird jedoch behauptet, dass dies nichts zählt, da der Mensch selbst Entscheidungen trifft und Kulturen nicht permanent sind sondern sich im Wandel befinden. Diese Theorie hat dazu beigetragen, dass die Möglichkeit der Lebensgemeinschaften für gleichgeschlechtliche Paare entstehen konnte.

Was halten Sie von der möglichen Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare? Welche Folgen wird dies für die Kinder mit sich bringen?
Die Zukunft dieser Kinder wird zerstört, es handelt sich um eine moralische Gewalt an Kindern. In der Konvention der Vereinten Nationen des Jahres 1998 heißt es, dass das Wohl des Kindes das wichtigste Prinzip, ein Recht des Kindes, sein soll. Dies ist das zentrale Prinzip, das in den Verfassungen vieler Unterzeichnerländer verankert ist. Diese Konvention wurde auch von der Konvention von Den Haag gebilligt. Ich hatte die Ehre und die Verantwortung bei dieser Gelegenheit vor zwei Jahren die Delegation des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen zu leiten und erinnerte bei dieser Gelegenheit an das heilige Recht der Kinder auf eine Familie, wo sie geliebt und aufgezogen werden und sich harmonisch entwickeln können. Niemand hat dagegen protestiert. Heute hingegen, wird Kritik an meiner Tätigkeit geübt, wo es doch um Dinge geht, die die Kirche in aller Welt verkündet hat. Papst Johannes Paul II. hat dies getan und auch Kardinal Ratzinger, der heute unser geliebter Papst ist, und auch die Bischofskonferenzen tun dies. Es handelt sich also nicht um eine persönliche Meinung sondern um eine Pflicht, der ich bei meiner Arbeit für die Familie nachkommen muss.
Es wird behauptet, dass Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert werden, sehr glücklich sind. Dies trifft vielleicht zu, wenn dieser Kinder ein oder zwei Jahre alt sind, doch wenn sie in der Lage sind, die eigene Vernunft einzusetzen, wenn sie heranwachsen und zur Jugendlichen werden, wie stellen sie sich dann vor anderen dar, wenn sie sagen „meine Eltern“ und es handelt sich dabei um zwei Männer oder zwei Frauen? Auf diese Weise wird die Personalität, das Gleichgewicht, die Harmonie des Kindes gefährdet. Experten aus aller Welt sind sich einig, dass es sich um Gewalt an Kindern handelt, denn Kinder suchen nach Vorbildern, die sie nachahmen können und ihr erstes Vorbild sind die Eltern. Doch wenn diese demselben Geschlecht angehören, was wird das Kind dann aufnehmen? Eine solche Situation wird als solide, reif und möglich dargestellt. Doch das ist nicht wahr.
Oft habe ich darauf hingewiesen, dass homosexuelle Menschen geliebt und unterstützt werden müssen, dass man ihnen zeigen muss, dass es nicht nur dieses Leben gibt, sondern auch ein anderes und dass es Wege gibt, aus dieser Situation herauszukommen, wenn sie dies wünschen. Die Kirche möchte diese so genannten „Paare“ nicht diskriminieren, sie sollen weder gedemütigt werden noch soll man über sie scherzen oder es ihnen auf irgendeine Weise an Respekt fehlen lassen. Es sind Menschen, die wir lieben müssen. Es stimmt nicht, dass die Kirche diese Menschen nicht liebt, denn gerade weil sie sie liebt, möchte sie sie zum Heil führen.

Wie sollen sich Christen angesichts solcher Art von Gesetzen verhalten?
In den Paragraphen 69, 73 und 74 der Enzyklika Evangelium Vitae wird die Gewissensverweigerung erwähnt. Dies heißt, dass jede Person das Recht hat, sich auf eine solche Gewissensverweigerung zu berufen und sich einem solchen Recht nicht zu beugen, wenn es sich dabei um ein Verbrechen handelt, das die Welt zerstört. Die Gewissensverweigerung wurde von den Rechtssystemen und den Verfassungen der Völker stets anerkannt und der Staat ist immer angehalten eine solche zu achten, ohne Drohungen auszusprechen. Ein Gläubiger muss es nicht hinnehmen, dass er für falsche Gottheiten „Weihrauch verbrennt“, wie sich die frühen Christen weigerten, dies für die Kaiser zu tun. Wenn Christen dazu gezwungen werden, dann widerspricht dies ihrem Glauben und ihrem Gewissen und die Geschichte würde sich wiederholen. Aus diesem Grund hat Papst Johannes Paul II. immer wieder betont, dass man zuerst Gott und dann den Menschen gehorchen soll.
Christen, auch wenn es sich dabei um staatliche Beamte handelt, sind berufen, die Gewissensverweigerung in Anspruch zu nehmen, denn das Gesetz, von dem wir sprechen, verletzt zutiefst ihr sittliches Empfinden und ihren Glauben. Außerdem geht es hier um ein Problem von weltweiter Tragweite, denn es wird ein weltweiter Skandal geschaffen, der alle Religionen und alle Kulturen betrifft. Es handelt sich also um eine weltweite Herausforderung. Die Gewissensverweigerung ist keine Erfindung der Kirche: der Christ muss sich widersetzen und die Achtung seines Glaubens fordern, wie Ärzte sich weigern können, eine Abtreibung vorzunehmen. Die Gewissensverweigerung gilt nicht nur für Abtreibungen oder gleichgeschlechtliche „Ehen“, sondern für alle ungerechten Gesetzen. Und in diesem Fall handelt es sich um zutiefst ungerechte Gesetze, weshalb eine Gewissensverweigerung angebracht erscheint.
Dieses Prinzip wurde auch von Papst Johannes Paul II. am 29. Januar 2002 erwähnt, als er vor der „Rota Romana“ über die Ehescheidung sprach. Es muss also die Möglichkeit geben, die Gewissensverweigerung in Anspruch zu nehmen, wenn man es nicht mit einem totalitären Staat zu tun hat. Wenn derjenige, der sich auf die Gewissensverweigerung beruft von seinem Arbeitsplatz entfernt wird, dann hätte dieser es mit einem einer groben Form des Totalitarismus zu tun. Demokratie bedeutet stets Achtung der Freiheit und wenn dieses Prinzip nicht respektiert wird, dann ist dies gefährlich und schlimm. Welcher Staat kann auf eine menschenwürdige Zukunft hoffen, wenn er den Menschen verneint und ihn entmenschlicht? (RG) (Fidesdienst, 02/05/2005 - 148 Zeilen, 1.846 Worte)


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