EUROPA/SPANIEN - Stellungnahme der Spanischen Bischofskonferenz zur Legalisierung der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern: „Der Staat kann dieses nicht existierende Recht nur durch eine willkürliche Anwendung anerkennen, die seine Kompetenzen überschreitet und für das Gemeinwohl zweifelsohne eine ernsthafte Gefahr darstellt“

Freitag, 22 April 2005

Madrid (Fidesdienst) - Der so genannte „Gesetzesentwurf zur Reform des Bürgerrechts“, der die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern legalisiert wurde am 21. April vom spanischen Parlament mit 183 Ja-Stimmen bei 136 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen verabschiedet. Der Gesetzesentwurf modifiziert 16 Artikel des Bürgerrechts. Insbesondere werden die Begriffe Ehemann und Ehefrau“ durch „Ehepartner“ und „Mutter und Vater“ durch „Eltern“ ersetzt. Außerdem soll dem Artikel 44. folgende Anmerkung hinzugefügt werden: „Die Ehe hat dieselben Eigenschaften und Gültigkeit unabhängig davon, ob es sich um gleichgeschlechtliche Partner oder Partner unterschiedlichen Geschlechts handelt“. Nach dem Gesetz dürfen homosexuelle Lebensgemeinschaften auch Kinder adoptieren. Dies wird von vielen als besonders kritischer Punkt und als Angriff auf unschuldige Kinder betrachtet. Das spanische Parlament verabschiedete auch die Änderung des Scheidungsrechts. Zukünftig können sich Ehepaare ohne Trennungsphase voneinander scheiden lassen, außerdem reicht es aus, dass einer der Ehepartner die Scheidung wünscht, ohne dass der andere sich gegen die Trennung aussprechen kann.
Die Spanische Bischofskonferenz äußert sich in einer offiziellen Stellungnahme mit dem Titel „Zur Parlamentsdebatte über ein ungerechtes Ehegesetz“. In ihrem Dokument bezeichnen die Bischöfe den Gesetzesentwurf als „ungerecht und als Gefahr für das Gemeinwohl“. Es handle sich um einen „gefährlichen Auflösungsfaktor für die ehelichen Institution und damit um eine Gefahr für die soziale Ordnung“. „Es ist nicht richtig, dass zwei Personen desselben Geschlechts einen Anspruch auf Eheschließung erheben“, so die Bischöfe. „Das Gesetze dies verhindern, stellt keine Diskriminierung dar. Es wäre vielmehr ungerecht und diskriminierend, wenn die wahre Ehe mit einer Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gleichgestellt wird.“
Die Bischöfe erinnern in ihre Stellungnahme auch daran, dass Homosexuelle, „wie alle anderen als Personen mit der unveräußerlichen Würde aller Menschen ausgestattet sind“. Deshalb dürften sie nicht unterschätzt oder diskriminiert werden sondern hätten Anspruch auf dieselben Rechte wie alle anderen. Gleichsam fühlen sich die Bischöfe dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass „die Ehe nur zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden kann“ und dass „Partner desselben Geschlechts keinerlei Anspruch auf Eheschließung haben“. Deshalb „kann der Staat dieses nicht existierende Recht nur durch eine willkürliche Anwendung anerkennen, die seine Kompetenzen überschreitet und für das Gemeinwohl zweifelsohne eine ernsthafte Gefahr darstellt“.
Die Bischöfe nennen anthropologische, soziale und juridische Gründe, die eine solche Position untermauern. „Die Ehe, als institutionelle Ausdrucksform der Liebe zwischen den Ehepartner, die sich als Personen verwirklichen und Kinder zeugen und erziehen, ist unersetzbare Grundlage für die Stabilität einer Gesellschaft“ deshalb sei die Gleichstellung von „Lebensgemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern mit einer wirklichen Ehe dien gefährlicher Faktor, der zur Auflösung der Institution Ehe führt und damit eine Gefahr für die soziale Ordnung darstellt“.
In einem gemeinsamen Dokument fordern christliche Kirchen der verschiedenen Konfessionen die Ablehnung einer Änderung des Eherechts und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die monogame Ehe zwischen Partnern unterschiedlichen Geschlechts in der jüdisch-christlichen Tradition und in anderen Konfessionen verankert sei. (RG) (Fidesdienst, 22/04/2005 - 46 Zeilen, 494 Worte)


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