ASIEN/TÜRKEI - Armenische Stiftungen stimmen der Wahl eines neuen Patriarchen zu

Montag, 27 Oktober 2014

Istanbul (Fides) – Bei einer jüngsten Versammlung befasste sich die die Plattform für Kommunikation und Solidarität der armenischen Stiftungen am vergangenen 22. Oktober mit der Frage der Leitung des armenischen Patriarchats, dessen Oberhaupt formell der seit sieben Jahren an einer unheilbaren Krankheit leidende Patriarch Mesrob II. ist. Wie der Präsident der armenischen Krankenhausstiftung in Istanbul mitteilt stimmten alle Teilnehmer der Beratungen der raschen Wahl eines neuen Patriarchen zu.
Die Stellungnahme der armenischen Stiftungen fügt sich in die Debatte über einen möglichen Nachfolger des Patriarchen Mesrob II. ein, die in der armenischen Gemeinde in der Türkei diskutiert wird. Der Patriarch, der 2008 an Alzheimer erkrankte und sich heute im Wachkoma befindet und künstlich beatmet und ernährt wird, ist nicht mehr in der Lage die Amtsgeschäfte auszuüben. Wobei dieser Zustand noch mehrere Jahre anhalten könnte. Vor zwei Wochen hatte der armenische Patriarchat von Istanbul zum Gebet und Fasten für das Wunder der Genesung des Patriarchen eingeladen. (vgl. Fides 20/10/2014). In den darauf folgenden Tagen hatte die Nachrichtenagentur “Armenian Press” berichtet, dass die Ärzte eine Genesung für unmöglich halten. “Es gibt Krankenberichte, die dies bestätigen”, so der Direktor der Agentur, Shirinoglu.
Seit 2008 übt Bischof Aram Ateshian die Amtsgeschäfte aus. Mitglieder der Armenischen Gemeinde in der Türkei ziehen auch die Wahl eines stellvertretenden Patriarchen mit umfassenden Kompetenzen bei der Leitung des Patriarchats in betracht. Dafür ist jedoch die Zustimmung der führenden Vertreter des Patriarchats notwendig, die beim Innenministerium einen entsprechenden Antrag einreichen Die derzeitigen Bestimmungen erlauben eine Wahl nur nach dem Tod des amtierenden Patriarchen. Eine erste Umfrage der armenischen Gemeinden in Kreisen der Gemeindeverwaltung Istanbul war nicht erfolgreich: die Wahl eines neuen Patriarchen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dies gegen die seit 550 Jahren geltenden Bestimmungen verstoßen würde. (GV) (Fides 27/10/2014).


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