ASIEN/TÜRKEI - Orthodoxe Mönche aus Mardin wollen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Beschlagnahme eines Grundstücks klagen

Mittwoch, 23 November 2011

Mardin (Fidesdienst) – Die Mönche des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in Mardin (im Südosten der Türkei) wollen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den türkischen Staat klagen, da es ihnen bisher nicht gelang von türkischen Gerichten Gerechtigkeit zu erlangen. Gegenstand der Klage ist ein 250 Hektar großes Grundstück, das früher den Mönchen gehörte und 2008 vom Staat beschlagnahmt wurde.
Die zivilen Behörden in der Türkei vertreten die Ansicht, dass nach geltendem Recht landwirtschaftliche Grundstücke, die über 20 Jahre lang nicht genutzt werden, als Staatseigentum betrachtet werden und dass die Mönche deshalb den Besitzanspruch unrechtmäßig erheben. Seit 2008 befassen sich Rechtsexperten mit dem Fall. In den vergangenen drei Jahren wurden die Mönche auch der Proselytenmacherei beschuldigt: sie fügten den Menschen Schaden zu und würden damit den Geist der Einheit und der Verbundenheit im Land untergraben.
In einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt erinnern die Mönche aus Mardin daran, dass sie seit 1.600 in der Gegend ansässig sind, noch vor der Ankunft des Islam, des Osmanischen Reichs und der türkischen Republik. „Dieses Grundstück“, so die Mönche, „ist unsere Eigentum und wir haben die notwendigen Dokumente, um es zu beweisen.“ Aus diesem Grund wollen die Mönche nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel befindet sich in der Nähe der Stadt Midyat in der türkischen Provinz Mardin. Es wurde 397 nach Christus von Mor Mor Shmuel und Sehmun von Qartminet gegründet und ist seit dem 13. Jahrhundert nach dem Bischof von Mor, Gabriel Quartmin (593-668), benannt. Das Kloster ist als heilige Stätte ein wichtiger Bezugspunkt für die syrisch-orthodoxe Gemeinde in der Türkei. (PA) (Fidesdienst, 23/11/2011)


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