AFRIKA/SOMALIA - In Somaliland werden minderjährige Straftäter zusammen mit Erwachsenen inhaftiert

Donnerstag, 27 Oktober 2011

Hargeisa (Fidesdienst) – Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte Minderjähriger einsetzen, üben Kritik an den Verzögerungen bei der Umsetzung eines Gesetzes zur Jugendjustiz in der selbst ernannten unabhängigen Republik Somaliland, wo nach Schätzungen jeden Monat durchschnittlich rund 200 Kinder von der Polizei festgenommen werden. Wie die Organisation berichtet, werden die minderjährigen Straftäter derzeit auch bei kleineren Delikten zusammen mit erwachsenen Häftlingen inhaftiert, weil es im Land bisher keine Jungendhaftanstalten gibt. In Somaliland wurde bereits 2007 ein Gesetz für den Jugendstrafvollzug verabschiedet, doch das Gesetz konnte bisher aus finanziellen Gründen und aufgrund unzureichendem Wissen bei den Verantwortlichen und Miterbeitern der zuständigen Institutionen nicht umgesetzt wird. Das Gesetz sieht vor, dass Minderjährige ab einem Alter von 15 Jahren strafrechtlich verfolgt werden können und legt fest, dass die Strafen je nach den Tatumständen und der Schwere des Delikts verhängt werden sollen. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren Haft, wobei körperliche Strafen, lebenslange Haft oder Todesstrafe verboten sind.
Wie aus einer Untersuchung des Justizministeriums in Somaliland hervorgeht, werden durchschnittlich nur 5% der monatlich 200 festgenommenen Kinder vor ein Gericht gestellt; oft werden Minderjährige willkürlich festgenommen und freigelassen. Während der Untersuchung wurden 104 Kinder wegen Diebstahls, Besitzes illegaler Drogen und Vergewaltigung festgenommen, davon 10% Mädchen. Insgesamt 59% aller inhaftierten Minderjährigen wurden von Gerichten hauptsächlich wegen Vergewaltigung, Besitz illegaler Drogen und kleineren Delikte verurteilt, während 41% noch auf ein gerichtliches Verfahren warten. In 46% der Fälle wurde während des Prozessverlaufs deutlich, dass die Verurteilten willkürlich inhaftiert worden waren. Traditionell wird in Somaliland bei minderjährigen Straftätern von den Ältesten des Clans über das Delikt verhandelt, wobei meistens der Clan für die Straftat zu Verantwortung gezogen wird und nicht das Kind selbst. Das neue Gesetz aus dem Jahr 2007 soll die Rechte von minderjährigen Straftätern auf der Grundlage der internationalen Menschenrechte schützen. (AP) (Fidesdienst, 27/10/2011)


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