ASIEN/PAKISTAN - Todesurteil für den Mörder des Gouverneurs Taseer ausgesetzt: Weg für die Freilassung geebnet

Mittwoch, 12 Oktober 2011

Lahore (Fidesdienst) – Das Berufungsgericht in Islamabad nahm den von der Verteidigung von Mumtaz Qadri, dem geständigen Mörder des Gouverneurs von Punjab, Salman Taseer, eingereichten Antrag auf Berufung an. Der ermordete Gouverneur hatte sich für den Schutz der zum Tode verurteilten Christin Asia Bibi eingesetzt und die Abschaffung des so genannten „Blasphemie-Paragraphen“ gefordert (vgl. Fidesdienst, 01/10/2011). Der Gerichtshof setzte unterdessen das vom Antiterrorgericht in Rawalpindi erlassene Todesurteil bis zum Ende des Berufungsprozesses aus.
Qadri wird von Khawaja Muhammad Sharif, einem ehemaligen Richter des Obersten Gerichtshofs in Lahore vertreten. „Dies bedeutet, dass die Fundamentalisten, die Qadri retten wollen, viel Geld zur Verfügung haben und dabei ihren ganzen politischen Einfluss geltend machen“, so ein Beobachter zum Fidesdienst. Die Verteidigungsstrategie besteht darin, die Zuständigkeit des Anti-Terror-Gerichts in Frage zu stellen („Qadri ist kein Terrorist“, so die Anwälte) und den Obersten Gerichtshof in Islamabad dazu zu bewegen, die islamischen Gesetze anzuwenden, die die Zahlung des so genannten „Blutgelds“ möglich machen würde, mit dem der Mörder der Familie des Opfers eine bestimmte Summe zur Wiedergutmachung zahlt und damit die Schuld des Täters sühnt.
Bei der ersten Anhörung des Berufungsverfahrens in Islamabad waren am gestrigen 11. Oktober auch zahlreiche Mitglieder der radikalislamischen Gruppe „Tahafuz-e-Namoos-e-Risalat“ anwesend, die die Freilassung Qadris fordern. Unterdessen verweigerte das Gericht einigen Ulemas den Zugang zum Gerichtsgebäude.
Wie ein christlicher Rechtsverständiger aus Pakistan dem Fidesdienst mitteilt, „war der Verlauf des Prozesses für Qadri vorhersehbar. Der Oberste Gerichtshof in Islamabad kann sich für die Anwendung des islamischen Rechts entscheiden: dies ist eine Möglichkeit, die Freilassung Qadris zu erwirken. Vor den Augen der internationalen Staatengemeinschaft wurde der Killer (in erster Instanz) zum Tode verurteilt und damit hat die pakistanische Justiz gehandelt. Vor den Augen der Fundamentalisten wird aber durch die Möglichkeit der Zahlung des ‚Blutgelds’ trotzdem ein Weg für die Freilassung geebnet.“ (PA) (Fidesdienst, 12/10/2011)


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