ASIEN/INDIEN - Über 55 antichristliche Übergriffe im Jahr 2011: Bischöfe fordern dringend „Gesetz zum Schutz der Minderheiten“

Mittwoch, 21 September 2011

Bangalore (Fidesdienst) – Die Verwüstung einer Kirche in Karnataka vor zwei Tagen, die Unterbrechung eines Gebetstreffen durch Extremisten in Madhya Pradesh, die Festnahme von sieben Christen in Andrhra Pradesh und eines protestantischen Pastors in Uttar Pradesh mit dem fälschlichen Vorwurf der „Zwangsbekehrung“ gehören nur zu den jüngsten Episoden der Gewalt, von denen Beobachter aus christlichen Kreisen dem Fidesdienst berichten, die in diesem Zusammenhang beklagen, dass die Gewalt radikaler Hindus gegen Christen in Indien nicht abreißt. Wie aus einem Bericht des ökumenischen „Global Council of Indian Christians (GCIC)“ hervorgeht, der die Situation der Gläubigen im Land beobachtet, kam es allein seit Anfang 2011 zu 55 Fällen schwerer Gewalt, davon 35 in Karnataka und 20 in Orissa. Dabei sind hunderte Episoden der Einschüchterung, der Misshandlung der Drohung und der Störung privater Versammlungen sowie kleine Schäden an Gebäuden und Kultstätten nicht berücksichtigt.
„Dies alles stört nicht nur den Frieden und die Harmonie im Land sondern es beeinträchtigt auch das Image unseres Landes im Ausland“, so der GCIC in dem Dokument, das dem Fidesdienst vorliegt. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Indien im jüngsten Bericht zur Religionsfreiheit des US-amerikanischen Außenministeriums negativ erwähnt wurde.
Aus diesem Grund fordern die indischen Bischöfe mit Nachdruck „gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Minderheiten in Indien“, so Erzbischof Vincente Concessao von New Delhi zum Fidesdienst. Unterdessen wurde ein Gesetz namens „Cummunal Violence Bill“, das dem indischen Parlament zur Debatte vorliegt, noch nicht verabschiedet. Das Gesetz soll dem der Staat mehr Kompetenzen im Fall von Gewalt gegen Minderheiten garantieren (vgl. Fidesdienst vom 07/09/2011).
Der Erzbischof betont im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Die Oppositionsparteien (wie die hinduistisch geprägte nationalistische Baratiya Janata Party), aber auch die zur Regierungskoalition gehörenden „Trinamool Congress“-Partei, sind gegen das Gesetz: sie behaupten, dass dieses Gesetz zum Schutz der Minderheiten der Mehrheit schaden würde. Doch das Ziel des Gesetzes ist nur die Vorbeugung gegen Gewalt durch angemessene Maßnahmen und strenge Bestrafung derer, die solche Konflikte auslösen oder vorantreiben. Aus diesem Grund werden wir von der Regierung weiterhin die Verabschiedung des Gesetzes fordern und gemeinsam mit ethnischen und religiösen Minderheiten in diesem Sinne Druck ausüben. Wir hoffen, dass es zum Wohl Indiens bald verabschiedet werden kann: es wird dazu beitragen, dass soziale Harmonie entsteht und es wird das Image des Landes auf internationaler Ebene verbessern“. (PA) (Fidesdienst, 21/09/2011)


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