ASIEN/INDIEN - Appell der Bischöfe: „Wir sagen ‚nein’ zur Todesstrafe und zur Hinrichtung der Mörder von Rajiv Gandhi“

Mittwoch, 14 September 2011

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Als katholische Kirche in Indien lehnen wir die Todesstrafe und die Hinrichtung der Mörder von Rajiv Gandhi ab. Wir wünschen uns, dass unser Land den Weg der Abschaffung der Todesstrafe einschlägt“, so Erzbischof Vincent Concessao von New Delhi, zum Fidesdienst in einem Kommentar zu dem Thema, dass die indische Öffentlichkeit spaltet.
„In Indien muss man im Rahmen einer Aufklärungskampagne verständlich machen, weshalb die Todesstrafe abgeschafft werden muss, denn bisher wurde in diesem Sinne nicht viel getan“, so der Erzbischof weiter, „Viele vertreten die Meinung, dass Terroristen kein Recht auf Leben haben oder, dass die Todesstrafe ein abschreckendes Mittel gegen Kriminalität ist. Doch ist es der Todesstrafe gelungen, die Zahl der Morde zu reduzieren? Die Antwort lautet: Nein! Man muss die Menschen auch darauf aufmerksam machen, dass das Leben ein kostbares Geschenk Gottes ist, der Schöpfer und Schenker alles Lebens. Nur Gott allein, nicht der Mensch, kann das Leben geben und nehmen“.
Ein Gericht in Madras hatte in erste Instanz die 26 Angeklagten im Fall Rajiv Gandhi zum Tode verurteilt. Rajiv Gandhi wurde am 21. Mai 1991 von einem Selbstmordattentäter der „Liberation Tiger of Tamil“ aus Sri Lanka ermordet. Das Oberste Gericht hat die Todesstrafe für 22 der Angeklagten annulliert und für vier von ihnen bestätigt, von denen bei einem die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wurde. In den vergangenen Wochen wurde ein Begnadigungsgesuch für die noch verbleibenden drei zum Tode Verurteilten, Perarivalan. Santhan und Murugan, vom indischen Präsidenten abgelehnt. Nun wartet man auf die Bekanntgabe des Hinrichtungsdatums. Im Rahmen einer landesweiten Debatte fordern zahlreiche Organisationen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, die Umwandlung des Todesurteils in lebenslange Haft. In den vergangenen Tagen protestierte eine 27jährige Demonstrantin gegen die Hinrichtung der drei Verurteilten, indem sie sich öffentlich verbrannte.
Die Todesstrafe ist in Indien seit der britischen Kolonialherrschaft unverändert in Kraft. Insgesamt 400 Verurteilte warten auf ihre Hinrichtung. Seit 2004 wurden jedoch keine Todesurteile vollzogen. Die Todesstrafe ist damit „de facto“ ausgesetzt. (PA) (Fidesdienst, 14/09/2011)


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